Entwicklung des Hirschparks Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 8.1
Seit der Bekanntgabe der Schließung des Damwildgeheges im Hirschpark hat die zukünftige Entwicklung des Areals vielfältige Reaktionen, kontroverse Debatten und unterschiedliche Nutzungsvorschläge hervorgerufen.
Der Hirschpark stellt als denkmalgeschützte Parkanlage einen besonderen landschaftshistorischen Ort dar. Für die zukünftige Entwicklung der Fläche des ehemaligen Damwildgeheges werden daher denkmalrechtliche Rahmenbedingungen maßgeblich sein.
Insbesondere größere Eingriffe in die historische Parkstruktur, etwa durch Geländemodellierungen, landschaftliche Umgestaltungen oder geometrische Einhegungen, sind
mit den Anforderungen des Denkmalschutzes nur sehr eingeschränkt vereinbar. Solche Maßnahmen sind jedoch Voraussetzung für eine zeitgemäße und tierschutzgerechte Haltung insbesondere von Damwild. Darüber hinaus erscheint fraglich, ob eine erneute Tierhaltung durch die zuständigen Veterinärbehörden genehmigungsfähig wäre. Vor diesem Hintergrund sollte die zukünftige Entwicklung des Areals auf alternative Nutzungsformen ausgerichtet werden.
Auch naturschutzfachliche Belange sind hierbei frühzeitig zu berücksichtigen. Auf der Fläche des ehemaligen Geheges befinden sich Lebensräume unter anderem für Fledermäuse und Amphibien. Daher ist zunächst eine Biotopkartierung erforderlich, deren Ergebnisse gemeinsam mit der Expertise von Naturschutzverbänden wie dem NABU in die weitere Konzeptentwicklung einfließen sollen.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem ehemaligen Futterhaus zu. Das denkmalgeschützte Reetdachhaus prägt den Hirschparks in besonderer Weise. Seine zukünftige Nutzung ist bislang ungeklärt. Zugleich bietet sich hier die Chance, das Gebäude dauerhaft zu sichern, denkmalgerecht zu erhalten und einer öffentlichen, konsumfreien Nutzung zuzuführen.
Für die Akzeptanz und Qualität der weiteren Entwicklung ist zudem eine umfassende Bürgerbeteiligung von zentraler Bedeutung. Insbesondere die örtlichen Bürgervereine, der Verein der Freunde des Hirschparks, sowie die Naturschutzverbände verfügen über eine hohe fachliche und historische Expertise und sollen daher eng in die weiteren Planungen einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund wird beantragt:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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