22-2183.1

Hirschpark der Zukunft - wie soll er aussehen? Alternativantrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD und CDU zur Drucksache 22-2183

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 8.2.1

Sachverhalt

Der Hirschpark in Nienstedten ist eine historisch bedeutende Parkanlage mit großer identitätsstiftender Wirkung für die Elbvororte und den Bezirk Altona und eine wichtige Naherholungsanlage in der Stadt. Wenngleich die Haltung von Hirschen im Hirschpark eine jahrzehntelange Tradition hat, muss sie sich an geltendem Tierschutzrecht und dem Umstand messen lassen, dass dem Tierschutz in der gesellschaftlichen Anschauung ein immer größerer Wert zukommt. Der Umgang mit Tieren kann und darf sich daher nicht allein aus der Tradition heraus legitimieren. Gemäß der Prüfung des Fachamts für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit verstößt die Unterbringung des Damwilds im Gatter des Hirschparks gegen das Tierschutzgesetz und ist daher nicht genehmigungsfähig. Ein Vertreter der Abteilung Gartendenkmalpflege der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft(BUKEA) hat im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport deutlich gemacht, dass für eine Fortsetzung der Tierhaltung erforderliche Umgestaltungen (soweit sie überhaupt nach dem Tierschutzgesetz ausreichend wären) mit den Anforderungen des Denkmalschutzes nicht vereinbar sind.

Der historische Charakter des Hirschparks definiert sich nicht ausschließlich über die Haltung von Damwild. Er ist ein eingetragenes Gartendenkmal, woraus sich Anforderungen an eine mögliche (Um)Gestaltung des Parks ergeben. Der Hirschpark zeichnet sich aus durch seine landschaftliche Gestaltung, seine Bedeutung als Erholungsraum, seine Einbettung in die Elbvororte und seineBedeutung als naturnaher Lebensraum für geschützte Pflanzen und Tiere (bspw. Mittelspecht, Waldkauz). Diese Qualitäten bleiben auch ohne Gehege erhalten und können gestärkt werden. Ob eine naturnahe Gestaltung, eine historische Rekonstruktion oder ein Angebot für Familien mit Spielfläche für Kinder die Frage, wie die Fläche des bisherigen Damwildgatters künftig genutzt werden soll, wollen wir mit der Öffentlichkeit beraten.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona wie folgt beschließen:

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten,

  1. dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport unter Hinzuziehung einer Vertretung der Gartendenkmalpflege der BUKEA im Einzelnen darzustellen, welche (rechtlichen) Grenzen sich aus dem Denkmalschutz für die Neugestaltung des vormaligen Damwildgatters im Hirschpark ohne Hirsche ergeben;
  1. r die zukünftige Nutzung des bisherigen Damwildgatters im Hirschpark ohne Hirsche gemeinsam mit der Bezirksversammlung Altona ein Online-Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen;
  1. eine Erhebung des Vorkommens besonders schützenswerter Tier- und Pflanzenarten für die Fläche des bisherigen Damwildgatters zu veranlassen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.05.2026
Ö 8.2.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Nienstedten Hirschpark

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