Entwicklung des Hirschparks Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Seit der Bekanntgabe der Schließung des Damwildgeheges im Hirschpark hat die zukünftigeEntwicklung des Areals vielfältige Reaktionen, kontroverse Debatten und unterschiedlicheNutzungsvorschläge hervorgerufen.
Der Hirschpark stellt als denkmalgeschützte Parkanlage einen besonderen landschafts-historischen Ort dar. Für die zukünftige Entwicklung der Fläche des ehemaligen Damwildgeheges werden daher denkmalrechtliche Rahmenbedingungen maßgeblich sein.
Insbesondere größere Eingriffe in die historische Parkstruktur, etwa durch Geländemodellierungen, landschaftliche Umgestaltungen oder geometrische Einhegungen, sindmit den Anforderungen des Denkmalschutzes nur sehr eingeschränkt vereinbar. SolcheMaßnahmen sind jedoch Voraussetzung für eine zeitgemäße und tierschutzgerechte Haltunginsbesonderevon Damwild. Darüber hinaus erscheint fraglich, ob eine erneute Tierhaltung durch die zuständigen Veterinärbehörden genehmigungsfähig wäre. Vor diesem Hintergrund sollte die zukünftige Entwicklung des Areals auf alternative Nutzungsformen ausgerichtet werden.
Auch naturschutzfachliche Belange sind hierbei frühzeitig zu berücksichtigen. Auf der Fläche des ehemaligen Geheges befinden sich Lebensräume unter anderem für Fledermäuse und Amphibien. Daher ist zunächst eine Biotopkartierung erforderlich, deren Ergebnisse gemeinsam mit der Expertise von Naturschutzverbänden wie dem NABU in die weitere Konzeptentwicklung einfließen sollen.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem ehemaligen Futterhaus zu. Das denkmalgeschützteReetdachhaus prägt den Hirschparks in besonderer Weise. Seine zukünftige Nutzung istbislang ungeklärt. Zugleich bietet sich hier die Chance, das Gebäude dauerhaft zu sichern,denkmalgerecht zu erhalten und einer öffentlichen, konsumfreien Nutzung zuzuführen.
Für die Akzeptanz und Qualität der weiteren Entwicklung ist zudem eine umfassende Bürgerbeteiligung von zentraler Bedeutung. Insbesondere die örtlichen Bürgervereine, der Verein der Freunde des Hirschparks, sowie die Naturschutzverbände verfügen über eine hohe fachliche und historische Expertise und sollendaher eng in die weiteren Planungen einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund wird beantragt:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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