Änderung der Überschrift: „Entsiegelungsoffensive“ durch „Entsiegelungsprogramm“ ersetzen
Änderung der Nr. 1 des Beschlussvorschlags: „Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, versiegelte, unbenutzte Flächen, die sich zur Entsiegelung anbieten, zu identifizieren und dafür zu sorgen, dass geeignete Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen eingeleitet werden. Kfz-Stellflächen im öffentlichen Raum sind künftig durch versickerungsfähige Bodenbeläge wie Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster und Porenpflaster herzustellen bzw. umzugestalten. Priorität bei den Entsiegelungsmaßnahmen haben Nebenflächen bezirklich genutzter Gebäude, Wegeflächen der Grünanlagen in bezirklicher Regie sowie Nebenflächen – z.B. Wege und Parkplätze – von Wohnanlagen der Genossenschaften sowie derstädtischen Wohnungsgesellschaft SAGA. Finanzielle Mittel für den im Bezirksamt bei der Realisierung dieser Maßnahmen entstehenden personellen Mehrbedarfs sind bei den zuständigen Fachbehörden einzuwerben.“
Änderung der Nr. 4 des Beschlussvorschlags: „Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG bezogen auf Flächen, die ihrer Zuständigkeit zuzuordnen sind, gebeten, Kfz-Stellflächen im öffentlichen Raumkünftig durch versickerungsfähige Bodenbeläge wie Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster und Porenpflaster herzustellen bzw. umzugestalten.“
Petitum/Beschluss
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.