21-3828.1

Entsiegelungsprogramm - versickern statt versiegeln Änderungs- und Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 21-3828

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 23.02.2023 Bezirksversammlung Ö 8.4.1

Sachverhalt
  1. Änderung der Überschrift: „Entsiegelungsoffensive“ durch „Entsiegelungsprogramm“ ersetzen
  1. Änderung der Nr. 1 des Beschlussvorschlags: „Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, versiegelte, unbenutzte Flächen, die sich zur Entsiegelung anbieten, zu identifizieren und dafür zu sorgen, dass geeignete Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen eingeleitet werden. Kfz-Stellflächen im öffentlichen Raum sind künftig durch versickerungsfähige Bodenbeläge wie Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster und Porenpflaster herzustellen bzw. umzugestalten. Priorität bei den Entsiegelungsmaßnahmen haben Nebenflächen bezirklich genutzter Gebäude, Wegeflächen der Grünanlagen in bezirklicher Regie sowie Nebenflächen – z.B. Wege und Parkplätze – von Wohnanlagen der Genossenschaften sowie der städtischen Wohnungsgesellschaft SAGA. Finanzielle Mittel für den im Bezirksamt bei der Realisierung dieser Maßnahmen entstehenden personellen Mehrbedarfs sind bei den zuständigen Fachbehörden einzuwerben.“
  1. Änderung der Nr. 4 des Beschlussvorschlags: „Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG bezogen auf Flächen, die ihrer Zuständigkeit zuzuordnen sind, gebeten, Kfz-Stellflächen im öffentlichen Raum künftig durch versickerungsfähige Bodenbeläge wie Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster und Porenpflaster herzustellen bzw. umzugestalten.“
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

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