21-3828

Entsiegelungsoffensive – versickern statt versiegeln Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 23.02.2023 Bezirksversammlung Ö 8.4

Sachverhalt

Hamburg wächst und mit dem Wachstum der Stadt einher geht eine zunehmende Bodenversiegelung. Bebaut, betoniert, asphaltiert oder doch gepflastert  Flächen werden auf unterschiedliche Arten versiegelt. Ein Vergleich der ersten Versiegelungskartierung von 1984 mit der neusten Aktualisierung aus 2017 zeigt, dass die Flächen mit hohen Versiegelungsgraden zunehmen.

 

Die Versiegelung von Flächen führt zu einem teilweisen oder sogar vollständigen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Auf versiegelten Flächen kann Regenwasser schlechter oder gar nicht versickern, die Grundwasservorräte füllen sich nicht auf und das Wasser kann nicht zur kühlenden Verdunstung im Boden gespeichert werden. In der Folge wird es lokal heißer. Bei Starkregenereignissen kommt es schneller zu Überschwemmungen. Eine weitere gehemmte Funktion betrifft den Gasaustausch des Bodens mit der Atmosphäre. Die fehlende Bodenfilterung verschlechtert die Grundwasserqualität. Der Lebensraum wichtiger Insekten und Vegetationsflächen gehen verloren, eine natürliche Bepflanzung zur Herstellung von schattigen Flächen ist nicht mehr möglich. Ohne Wasser und Luft stirbt das im Boden enthaltene Leben ab.

 

Der beste Ausgleich ist die Entsiegelung von Flächen. Im Rahmen der dringend notwendigen Klimaanpassung gewinnt dies immer mehr an Bedeutung. Wird der Bodenbelag beseitigt und der Boden gelockert und begrünt, kann an nahezu jedem Standort wieder Leben einziehen.

 

Flächen, die für eine dauerhafte bauliche oder anderweitige Nachnutzung als Siedlungs- und Verkehrsfläche nicht mehr in Betracht kommen bieten ein Potential zur Entsiegelung. Dort, wo auf befestigte Untergründe künftig nicht verzichtet werden soll, können wasserdurchlässige Bodenbeläge zum Einsatz kommen. Weniger grau und mehr grün trägt außerdem zur Aufenthalts- und Lebensqualität der Bürger*innen bei.

 

Mit dem Blick auf die Stadtentwicklung der Zukunft sollte zudem dem Netto-Null-Prinzip für Versiegelung eine höhere Bedeutung zu kommen: wenn an einer Stelle Fläche versiegelt wird, muss an anderer Stelle (in gleicher Größe) eine Entsiegelung erfolgen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, versiegelte, unbenutzte Flächen, die sich zur Entsiegelung anbieten, zu identifizieren.

 

  1. Auch die Finanzbehörde bzw. der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundstücksvermögen werden gemäß § 27 BezVG gebeten, versiegelte, unbenutzte Flächen, die sich im Bezirk Altona zur Entsiegelung anbieten, zu identifizieren.

 

  1. Die Behörde für Schule und Berufsbildung und Schulbau Hamburg werden gemäß § 27 BezVG gebeten, gemeinsam mit den Schulen im Bezirk Altona die Entsiegelung von betonierten, asphaltierten und gepflasterten Schulhöfe und Parkplätzen zu prüfen.

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG gebeten, Kfz-Stellflächen im öffentlichen Raum künftig durch versickerungsfähige Bodenbeläge wie Rassengittersteine, Rasenfugenpflaster und Porenpflaster herzustellen bzw. umzugestalten.

 

  1. Die Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft werden gemäß § 27 BezVG gebeten, die Umsetzbarkeit eines Förderprogramms zur Entsiegelung von privaten Parkplätzen und ungenutzten Industrieflächen nach dem Beispiel von Bremen oder München zu prüfen.

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG gebeten darzulegen, wie das Netto-Null-Prinzip für Versiegelung zukünftig in Leitlinien der Altonaer und Hamburger Stadtentwicklung, wie bspw. dem Vertrag für Hamburg, stärker Berücksichtigung finden kann.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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