21-2171

Elbfähre statt Elbstauchaussee Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.05.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.08.2021
16.08.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.05.2021 anliegende Drucksache 21-2020E beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 27.07.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Im Zusammenhang mit der notwendigen Sanierung der Elbchaussee wurden durch den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) umfangreiche Maßnahmen abgestimmt, um auf die bestehenden Einschränkungen zu reagieren. So wurden für die Dauer der Straßenbaumaßnahmen etwa die Buslinien X21 und 215 eingerichtet. Durch eine Ausrichtung auf die S-Bahn und die konsequente Verknüpfung der angepassten Linienverläufe der Buslinien auf das Angebot im Schienenverkehr werden Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten so weit als möglich minimiert. Der HVV informiert auf unterschiedlichen Kanälen über die bestehenden Anpassungen (vgl. etwa HVV-Infotext Elbchaussee Mai 2021).

 

In Bezug auf die gewünschten Anpassungen für den Fährverkehr wird eine direkte Anbindung von Blankenese oder Wittenbergen ab St. Pauli Landungsbrücken aufgrund der parallelen S-Bahn Verbindung bis Wedel als nicht zweckmäßig erachtet.

 

Um ein erweitertes Fährangebot mit weiteren Verbindungen zu verknüpfen, müssten entsprechende Bus-Zubringerverkehre in dichter Frequenz eingerichtet werden. Die Fahrzeiten, um erst zur Elbe und zum Fährangebot zu gelangen und von dort aus in Richtung Landungsbrücken die Fahrt fortzusetzen, sind deutlich länger als bei der Nutzung der S-Bahn in ihrem nördlichen Verlauf zur Elbchaussee. Daher wurde diese Überlegung nicht weiter verfolgt. Ebenso steht in Bezug auf den Wunsch nach schnelleren und emissionsfreien Schiffen die notwendige Schiffskapazität nicht zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass sich selbst mit schnelleren Schiffen die Fahrzeit nicht deutlich verkürzen ließe, da im Hafengebiet eine Höchstgeschwindigkeit für alle Schiffe gilt. Der Weg über das Wasser bietet sich somit nicht als Alternative während der Bauarbeiten entlang der Elbchaussee an.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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