Elbchaussee 2.BA Entscheidung über die Baustelleneinrichtungsfläche Beschlussvorlage des Amtes
Letzte Beratung: 13.03.2025 Hauptausschuss Ö 6
Wie bekannt ist, werden der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), Hamburg Wasser, Gasnetz Hamburg und Stromnetz Hamburg gemeinsam als Kooperationspartner der INFRACREW die Maßnahme Elbchaussee durchführen. Am 31.03.2025 wird die Baumaßnahme beginnen und voraussichtlich bis zum 31.12.2026 andauern.
Zur Durchführung der Baumaßnahme wird eine Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) benötigt, auf welcher sowohl mind. acht Containerbauten aufgestellt (ca. 400 m²) als auch Baumaterialien für den Zeitraum der Baumaßnahme gelagert werden (ca. 300m²). Es besteht ein Flächenbedarf, der in unmittelbarer Nähe der Baumaßnahme eingerichtet werden muss, gleichzeitig aber möglichst wenig Auswirkungen auf Anwohnerverkehr und Parkplätze entfalten soll. Nach intensiver Abstimmung und Prüfung während Ortsterminen mit den Beteiligten wurde entschieden, dass die Materiallagerfläche westlich des Altonaer Rathauses in der Betty-Levi-Passage eingerichtet wird. Hierbei werden die dortigen Parkplätze mit Ausnahme der Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen wegfallen. Fraglich ist nun, auf welcher Fläche die Containerbauten eingerichtet werden sollen. Es stehen zwei Standorte zur Disposition:
Standort 1) Parkplätze südlich des Altonaer Rathauses
Südlich des Altonaer Rathauses könnte die Einrichtung der Containerbauten erfolgen (siehe Anlage 1). In diesem Falle würden aber sämtliche öffentlichen Parkplätze inklusive der für Elektroautos sowie die barrierefreien Parkplätze für Personen mit Beeinträchtigungen wegfallen. In Anbetracht des Wegfalls der Parkplätze westlich des Rathauses inder Betty-Levi-Passage könnte somit eine kritische Parksituation und Erreichbarkeit des Bezirksamtes entstehen. Ebenfalls könnte großer Unmut bei den vielen Hochzeitsgesellschaften entstehen, die bis Ende 2026 das Altonaer Rathaus als Ort ihrer Trauung wählen möchten. Der Ein- und Ausgangsbereich des hochfrequentierten Standesamts würde in diesem Fall eingefasst werden zwischen der Materiallagerfläche im Westen und den Containerbauten im Süden. Die Containerbauten würden zudem eine deutliche Beeinträchtigung der Sichtbeziehung zwischen dem Altonaer Rathaus als bedeutendem Baudenkmal und dem Altonaer Balkon darstellen.
Standort 2) Rainvilleterrasse
Der von der INFRACREW präferierte Standort 2 befindet sich im unteren Abschnitt der Rainvilleterrasse (siehe Anlage 2). In dem bereits durch Poller abgesperrten Bereich ließen sich die Containerbauten bedarfsgerecht realisieren, ohne dass es Auswirkungen auf Verkehr oder Parkplätze gäbe. Dieser Standort wäre für den Verlauf der Maßnahme ideal geeignet. Allerdings würde ein Konflikt entstehen mit dem in Drucksache 21-3107B „Rainvilleterrasse – Aufenthaltsqualität mit Elbblick statt Parkplatz“ (siehe Anlage 3) am 09.06.2022 vom Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona gefassten Beschluss, in welchem die Umgestaltung der Fläche beschlossen wurde. Die Maßnahme wurde bisher noch nicht umgesetzt, aktuell befindet sich diese noch in der Vorplanung. Avisiert ist eine Umsetzung im Laufe des Jahres 2025. Die Einrichtung der Containerfläche hätte die Verschiebung der Maßnahme um ca. ein Jahr zur Folge.
Sollte die Containerfläche südlich des Altonaer Rathauses (Standort 1) eingerichtet werden, wäre eine parallele Durchführung der Maßnahmen denkbar. Allerdings ist die tatsächliche zeitgleiche Vereinbarkeit fraglich, da die Zuwegung zur Baumaßnahme Rainvilleterrasse immer zwingend durch das Baufeld der Baumaßnahme Elbchaussee erfolgen muss. Bei einer parallelen Durchführung wäre in jedem Fall mit Beeinträchtigungen und eventuellen zeitlichen Verzögerungen beider Maßnahmen zu rechnen.
Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme und Entscheidung gebeten, ob die BE-Fläche für die Baumaßnahme Elbchaussee am vorgestellten Standort 1 oder 2 errichtet werden soll.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.