21-2253

Einzelhandel stärken Kleine Anfrage von Dr. Kaja Steffens und Sven Hielscher (beide CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 08.09.2021 Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft Ö 5.1

Sachverhalt

Lebendige Stadtteilzentren nicht nur im Hamburger Westen, sondern im Bezirk Altona werden durch eine vielfältige Einzelhandelslandschaft gefördert. Deshalb ist es wichtig, Gewerbe und Einzelhandel zu unterstützen und zu stärken, insbesondere mit Blick auf die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie.

 

Im Antrag der SPD-Fraktion (21-2181), der im Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft gestellt wurde, heißt es: „Ein Mittelzentrum muss auch für die Zukunft gewappnet sein und eine außerordentliche Attraktivität und Vielfalt für die Bürger*innen bereitstellen können, um seiner Funktion gerecht werden zu können.“

 

Deshalb möchte die antragstellende Fraktion folgende Informationen vom Bezirksamt Altona zur Verfügung gestellt bekommen:

 

-          eine Übersicht der Einzelhandelsbetriebe in den Stadtteilen Blankenese, Sülldorf, Iserbrook und Rissen

-          eine Darstellung, welche Betriebe ihren Betrieb in den letzten 24 Monaten einstellen mussten

-          Ermittlung und Darstellung der Bedarfe an Einzelhandelsbetrieben, insbesondere für die Bereitstellung von Produkten des täglichen Bedarfs für das Mittelzentrum Blankenese und das Aufzeigen von Plänen zur Sicherstellung dieser Einzelhandelsbetriebe

-          Einbindung der Bevölkerung im Bereich des Mittelzentrums bei der Analyse nach den benötigten Bedarfen an verschiedenen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben

 

Dies vorausgeschickt, fragen wir das Bezirksamt Altona:

 

  1. Liegen dem Bezirksamt zur obigen Auflistung bereits die geforderten Informationen vor? Wann ja, welche Art von Informationen (Gutachten, Stellungnahmen etc.) liegen vor und können diese den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden?

 

  1. Wenn aktuell keine der geforderten Informationen vorliegen, welcher zeitliche Aufwand und welche personellen Ressourcen sind aus Sicht des Bezirksamtes notwendig, um diese Informationen zur Verfügung zu stellen und kann das mit dem aktuellen Personaltableau realisiert werden? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wenn die geforderten Informationen nicht mit den Ressourcen des Bezirksamtes zur Verfügung gestellt werden können, wäre die Beauftragung eines externen Büros denkbar und mit welchen Kosten ist aus Sicht des Bezirksamtes zu rechnen?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu den Vorbemerkungen:

Seitens VS1 können zu der kleinen Anfrage folgende Daten in Sachen Einzelhandel geliefert werden:

EH-Betriebe (Auflistung aller derzeit „aktiven“ Gewerbeanmeldungen [= nicht notwendigerweise auch aktiven Betriebe] zum Stichtag 17.08.2021)

 

Blankenese: 355

Iserbrook: 117

Rissen: 223

Sülldorf: 91

Gesamt: 786

 

Abmeldungen EH-Betriebe 01.08.2019 - 31.07.2021

 

Blankenese: 32

Iserbrook: 12

Rissen: 21

Sülldorf: 6

Gesamt: 71

 

Eine detailliertere Auswertung zu den Einzelhandelsbetrieben ist nicht möglich.

 

- Die Anlässe für die Gewerbeabmeldungen sind VS nicht bekannt, d.h. insbesondere nicht,  ob "[...] Betriebe ihren Betrieb [...] einstellen mussten".

 

Nach der korrespondierenden Zahl der Gewerbeanmeldungen im Referenzzeitraum wurde nicht gefragt, das heißt, dass FHH-weit die Zahl der An- jedoch diejenigen der Abmeldungen übersteigt.

Eine Einzelhandels-Bedarfsanalyse liegt VS nicht vor und liegt auch nicht im  Verantwortungsbereich von VS, sondern ggf. bei SL und/oder WBZ.

Eine Steuerung von Angebot und Nachfrage durch das Bezirksamt findet lediglich durch die Ausweisung der dafür geeigneten Gebiete statt. Die Ausnutzung der für Einzelhandel geeigneten oder vorgesehenen Gebietskategorien obliegt den jeweiligen Unternehmen. Selbst wenn in einem räumlichen Zusammenhang ein Angebotsdefizit ermittelt werden könnte, hat das Bezirksamt keine Handhabe Ansiedlungen zu forcieren.

 

Zu 1:

Der Bereich Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes Altona verfügt über keine abschließenden Informationen, die über den Kenntnisstand des Verbraucherschutzamtes hinausgehen. Auf das in 2019 erstellte und den Fraktionen vorliegende Nahversorgungskonzept wird hingewiesen.

 

 

Zu 2:

Der Arbeits- und Zeitaufwand kann von der Wirtschaftsförderung nicht beziffert werden. Dieser wird jedoch als sehr umfangreich angesehen und ist mit der vorhandenen Stellenausstattung nur unter Wegfall anderer wichtiger Aufgaben leistbar.

 

 

Zu 3:

Die Fragestellung, welche Bedarfe/Nachfrage in einem räumlichen Zusammenhang auf welches Angebot treffen, ist vor dem Hintergrund von Onlinehandel, besonderen Angebotsformen (z.B. EEZ mit überregionalem Einzugsgebiet) und spezifischen Mobilitätsformen eine ambitionierte Aufgabe.

In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, dezidierte Angebote einzuschätzen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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