20-5818

Eine Lichtsignalanlage für die Luruper Hauptstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.02.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.05.2019
25.04.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.02.2019 anliegende Drucksache 20-5652 beschlossen.

 

Die Verkehrsdirektion 5 (VD 52) hat mit Schreiben vom 12.04.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Dieser Dienststelle liegt weder ein aktueller Bebauungsplan, noch ein aus diesem resultierendes Gutachten über die daraus zu erwartenden Fahrzeugbewegungen vor. Eine Notwendigkeitsuntersuchung, welche die zwingende Erforderlichkeit verkehrseinschränkender Maßnahmen unter den Gesichtspunkten des § 45 (9) StVO verdeutlicht, liegt ebenfalls nicht vor.

Die Anordnung einer Lichtsignalanlage wäre aus diesem Grund nicht rechtmäßig. Aufgrund der Tatsache, dass es in Hamburg diverse vergleichbare Örtlichkeiten gibt, an denen der Kundenverkehr größerer Verbrauchermärkte an mehrspurigen Straßen problemlos in alle Richtungen fahren kann, lässt uns empfehlen, in diesem Fall ebenso keine Einschränkungen vorzusehen.

Selbstverständlich behalten wir es uns vor, im Falle auftretender Störungen oder einer Unfall-häufung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, über deren Art und Umfang dann individuell nach einer Auswertung des Problems entschieden wird.

 

 

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