21-2164

Ein- und Ausgang Loki-Schmidt-Garten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.06.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.09.2021
26.08.2021
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1792.2 beschlossen.

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat nach Beteiligung der Universität Hamburg (UHH) mit Schreiben vom 22.07.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Bei der UHH handelt es sich als staatliche Hochschule der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 2 Absatz 1 Hamburgisches Hochschulgesetz um eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Im Rahmen ihrer Hochschulautonomie sieht die UHH aus wissenschaftlichen sowie finanziellen Gründen keine Möglichkeit der Umsetzung der Zielrichtung des Beschlusses der Bezirksversammlung Altona, einen weiteren Ein- und Ausgangsbereich für den Loki-Schmidt-Garten zu errichten. Die Prüfung dieser Idee durch die UHH hatte folgendes Ergebnis, welches seitens der BWFGB vollumfänglich geteilt wird:

Der Botanische Garten ist anders als vermutet kein öffentlicher Park. Er ist als Teil der Universität in erster Linie eine Wissenschafts- und Bildungseinrichtung. Zu normalen Zeiten (ohne Corona) finden nahezu täglich Veranstaltungen wie Führungen, Demonstrationen, Freilandkurse, Exkursionen, Seminare und Workshops für Studierendengruppen, aber auch für Kitas, Schulklassen und ganz unterschiedliche weitere Interessengruppen statt. Die Bepflanzung ist in weiten Teilen nach wissenschaftlichen Aspekten bzw. zu Lehrzwecken angelegt. Es ist stark zu bezweifeln, ob im Botanischen Garten der Lehr- und Bildungsauftrag des Gartens störungsfrei aufrechterhalten werden kann, wenn ein weiterer Eingang/Ausgang geschaffen wird.

Nach Schaffung eines zweiten Eingangs/Ausgangs wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu verhindern sein, dass sich der Botanische Garten zu einer viel genutzten Durchgangsschneise zur S-Bahnhaltestelle Klein-Flottbek und zu den dortigen Busverbindungen entwickeln wird. Diese Entwicklung könnte allenfalls durch ein Verbot der Mitnahme von Fahrrädern, Rollern, Skateboards etc. in den Botanischen Garten sowie ein Verbot, im Park zu joggen, ein wenig reduziert werden, ließe sich aber nicht gänzlich verhindern. Der Charakter und der Zweck des Botanischen Gartens würden sich damit grundlegend weg von wissenschaftlich geleiteten Aspekten hin zu einem Park verändern. Bereits heute wollen immer wieder Besucher im Botanischen Garten picknicken und grillen. Das Personal des Botanischen Gartens stößt regelmäßig auf Unverständnis, wenn es darauf hinweist, dass diese Verhaltensweisen im Botanischen Garten nicht gestattet sind.

Angesichts der Gefahren durch Diebstahl und Vandalismus würde die Errichtung eines weiteren Ein- und Ausgangs für den Loki-Schmidt-Garten bedeuten, dass eine komplette neue zweite Sicherheitszone, bestehend aus Pförtnerloge, inkl. (Besucher-)Toiletten und zusätzlichem Wachpersonal geschaffen werden müsste. Hierfür müsste innerhalb des Gartens ein neues Gebäude errichtet und die notwendigen Anschlüsse und Leitungen für Strom, Telefon, Internet, Wasser sowie Abwasser zu dem Gebäude neu verlegt werden. Die nächsten Anschlussstellen für diese Bedarfe sind jeweils mehrere hundert Meter entfernt, sodass die Leitungen entsprechend aufwendig quer durch den Garten verlegt werden müssten. Die hierfür zu tätigen Investition bewegen sich einer ersten Grobkostenermittlung der UHH für die Errichtung des Gebäudes in Anlehnung an das bereits bestehende Gebäude bei ca. 550 Tsd. Euro. Weitere Kosten würden für die veränderte Wegeführung mit der entsprechenden Anpassung der Beete und Bepflanzungen entstehen. Eine Kostenaussage hierzu könnte erst nach entsprechender Planung getätigt werden, würden sich aber vermutlich auch im sechsstelligen Bereich bewegen.

Darüber hinaus entstünden der UHH jährliche Folgekosten, insbesondere für das zusätzlich benötigte Personal zur Besetzung der Pförtnerloge, Reinigungskosten, Betriebs- und Instandhaltungskosten etc., in Höhe von ungefähr 105 Tsd. Euro/Jahr.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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