Ein Runder Tisch für Ottensen Lärmschutz für Anwohnende gewährleisten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020
Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Ö 10.15
Fortführung der Drucksache 21-0962.
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2020 anliegende Drucksache 21-0589 beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 13.02.2025 abschließend wie folgt Stellung genommen:
Das Themenspektrum wurde und wird vollständig in den Beteiligungsformaten zum Projekt freiRaum Ottensen abgebildet; ein zusätzliches Beteiligungsformat war und wäre insoweit redundant. Das für Außengastronomieflächen und Immissionsschutzbelange zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt wurde und wird erforderlichenfalls themenbezogen vom Fachamt Management des Öffentlichen Raumes eingebunden.
Dieses Vorgehen wurde im Verkehrsausschuss und im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz abgestimmt – vgl. hierzu die Protokolle vom 04.04.2022, TOP 5, bzw. vom 11.04.2022, TOP 4, sowie die Drs. 21-2927.1 einschließlich der dort erwähnten Stellungnahme:
„Das Projektteam von freiRaum Ottensen begleitet die zukünftige Gestaltung des Projektgebiets mit Schwerpunkt der baulichen Umgestaltung im Sinne dazugehörigen BV Beschlusses (Drs. 21-0689). Dementsprechend sind die Mitarbeiter:innen mit Ihrer entsprechenden Qualifikation im Fachamt Management des öffentlichen Raumes beschäftigt. In dem Beschluss zu einem Runden Tisch (Drucksache 21-2927) ist vor allem die aktuelle Situation sowie das Aufgabenspektrum des Fachamtes VS berührt.
Das Bezirksamt Altona schlägt vor, sich nach Vorliegen konkreter Entwürfe der Objektplanungen für einzelne Baumaßnahmen (voraussichtlich in 2023) in einer regulären Session des freiRaum Ottensen Projektbeirates mit den baulichen Rahmenbedingungen der Außengastronomie im Projektgebiet zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang kann der Beirat, der einen breiten Teilnehmerkreis der Menschen in Ottensen abbildet, befragt werden, welche Themen über bauliche Fragestellungen hinaus noch von Relevanz sind. Diese müssten ggf. dann auf Grundlage der Resultate der künftigen baulichen Veränderungen in einem weiteren Termin im Nachgang mit dem Beirat und dem Fachamt VS erörtert werden.“
Neu- und Erweiterungsanträge auf Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomieflächen werden regelhaft dem Ausschuss für Wirtschaft, Klimaschutz und Verbraucherschutz vorgelegt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.