21-4415

Drastische Kürzungen im Bundeshaushalt nicht zu Lasten erfolgreicher Maßnahmen für Langzeitarbeitslose Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 31.08.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.11.2023
26.10.2023
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 31.08.2023 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-4282B beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 06.10.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag den Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 mit dem Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes zur Lesung und Beschlussfassung vorgelegt. Demnach soll die Finanzausstattung im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Vergleich zum Haushaltsansatz 2023 um 500 Millionen Euro gekürzt werden, im Vergleich zum mit Ausgaberesten erhöhten verfügbaren Soll sogar um 700 Millionen Euro.

Da das parlamentarische Verfahren zum Haushalt noch nicht abgeschlossen ist, stehen die Planungsgrößen für die Finanzplanung der Jobcenter bundesweit insoweit derzeit noch nicht verbindlich fest und es liegt kein gesicherter Haushaltsrahmen für 2024 vor. Dennoch ist anzunehmen, dass die Einsparungen auf Bundesebene auch das Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) in erheblichen Umfang betreffen werden und eine deutliche Kürzung bei den Eingliederungsmaßnahmen (beschäftigungsfördernde Maßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen, Aktivierungsmaßnahmen) für 2024 erfordern.

 

Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit streben für Hamburg an, die Auswirkungen dieser Entscheidungen so umzusetzen, dass möglichst wenig Menschen in Hamburg betroffen sind und stehen hierzu in enger Abstimmung mit der zuständigen Behörde.

Man ist sich einig, dass alle im SGB II hinterlegten Eingliederungsmaßnahmen auch in Hamburg im kommenden Jahr bedarfsgerecht angeboten werden sollen. Jobcenter als gemeinsame Einrichtung hat sich daher mit den beiden Trägern darüber verständigt, dass die Ausrichtung der Eingliederungsleistungen nach dem SGB II auch in 2024 mit gleichen relativen Anteilen angeboten werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den neuen Instrumenten, die mit dem Bürgergeld eingeführt wurden. Zugleich soll der Anteil des Budgets für alle Eingliederungsleistungen im Bereich des Sozialen Arbeitsmarktes (Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II und Teilhabe am Arbeitsmarkt nach §16i SGB II) nicht reduziert, sondern stabil bei ca. 25 % bleiben.

Der Kurs der vergangenen Jahre, dabei AGH zugunsten des für die Zielgruppe viel besseren Instrumentes § 16 i zu reduzieren, hat sich bewährt und wird fortgesetzt.

 

Um den beteiligten Akteuren trotz der bestehenden Unsicherheiten im größtmöglichen Rahmen Planungssicherheit zu geben, hat Jobcenter entschieden, ab 01.02.2024 weiterhin zunächst 800 AGH-Plätze abzusichern und das Antragsverfahren einzuleiten. Zugleich werden damit frühzeitig die Voraussetzungen geschaffen, um die rechtzeitige Besetzung der 800 Plätze durch die Zuweisung der individuell zu beratenen Bürgergeldempfänger abzusichern. Sollten sich im weiteren Verfahren weitere Spielräume eröffnen, wird geprüft, ob auch im Bereich AGH weitere Plätze angeboten werden können.

Da es sich beim Instrument AGH um ein rein aus Bundesmitteln finanziertes Förderinstrument handelt, trifft Jobcenter die Auswahlentscheidung alleine, ohne Einbeziehung der zuständigen Behörde.

 

Eine Kompensation der wegfallenden Bundesmittel aus Landes- oder Euroischen Mitteln kommt aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht in Betracht, zudem stehen entsprechende Mittel im Haushalt der zuständigen Behörde auch nicht zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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