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Doppelhaushalt 2025/2026: Fordert die Bezirksamtsleitung finanzielle Mittel für zusätzliches Personal beim Senat ein? Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.02.2024
Ö 4.3
20.02.2024
25.01.2024
Sachverhalt

Die Personalausstattung des Bezirksamtes ist sehr knapp bemessen. Selbst bei vollzähliger Präsenz aller Mitarbeitenden in einzelnen Abteilungen kommt es angesichts des hohen Arbeitsvolumens zu nicht mehr angemessenen Bearbeitungsrückständen. Bereits wenige durch Langzeiterkrankungen oder durch Stellenwechsel bedingte längerfristige Vakanzen, die nicht durch eine Vertretung ausgeglichen werden können, reichen schon aus, um einen regelrechten Bearbeitungsstau bei der Aufgabenerfüllung auszulösen. Im Ergebnis müssen die Bürger:innen z.B. monatelang auf einen Wohngeldbescheid warten. Die Umsetzung einer erfolgreichen Bürgereingabe z.B. die Bordsteinabsenkung für eine gehbehinderte Frau dauert aufgrund fehlender personeller Ressourcen mehrere Jahre. Nach bereits bewilligter finanzieller Zuwendung aus bezirklichen Mitteln muss so mancher Verein noch monatelang auf seinen Zuwendungsbescheid warten. Die Wartezeit auf einen Termin bei der bezirklichen Ausländerabteilung ist teilweise unangemessen lang. Die Liste der Beispiele ließe sich weiter fortsetzen.

Im jetzt laufenden Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans 2025/2026 hat das Bezirksamt die Gelegenheit finanzielle Mittel für zusätzliches Personal bei der Finanzbehörde anzumelden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Auskömmlichkeit der Personalbemessung in Fachämtern und Abteilungen mit Bearbeitungsrückstau rechtzeitig intern geprüft und ermittelt wird.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Für welche Fachämter bzw. Abteilungen hat die Bezirksamtsleitung oder andere Stellen des Amtes eine interne Prüfung veranlasst, ob die bisherige Personalbemessung für eine Erfüllung der jeweils übertragenen Aufgaben auskömmlich ist?

Bitte die betreffenden Fachämter, Abteilungen und Aufgabenbereiche sowie die jeweiligen Ergebnisse der Überprüfung angeben.

 

Zu 1:

Bei einer Personalbemessung sind jeweils viele Schritte und Faktoren zu berücksichtigen. Neben der Analyse der Aufgaben und Arbeitsvolumina, spielen die Qualifikationen und Fähigkeiten der Mitarbeitenden, technologische Ressourcen, gesetzliche Vorschriften sowie zukünftige Entwicklungen eine wesentliche Rolle. Eine Überprüfung und Berücksichtigung all dieser Faktoren im Rahmen eines Prozesses führen zu einer Festlegung der optimalen Anzahl von Mitarbeitenden. Zudem ist wichtig, dass die Personalbemessung regelmäßig zu überprüfen und anzupassen ist, da sich die Bedingungen verändern.

 

Neben reinen klassischen Personalbemessungen finden Optimierungen fortlaufend statt.

 

Dies vorausgeschickt wird mitgeteilt, dass es regelmäßig Überprüfungen entsprechend der zur Verfügung stehenden Personalressource und unter unterschiedlicher Gewichtung der Faktoren gibt. Da Personalbemessungen auch durch die jeweils federführenden Bezirksämter vorgenommen werden, kann hier keine umfassende und abschließende Aufzählung erfolgen.

 

  1. Für den Fall, dass keine Prüfungen vorgenommen wurden: Warum haben die Bezirksamtsleitung oder andere Stellen des Amtes bisher darauf verzichtet, in überlasteten Fachämtern und Abteilungen die Auskömmlichkeit der Personalbemessung einer Überprüfung zu unterziehen?

 

Zu 2:

Siehe Antwort zu 1.

 

  1. r welche Fachämter bzw. Abteilungen hat die Bezirksamtsleitung oder andere Stellen des Amtes im Verfahren zur Aufstellung des neuen Doppelhaushalts 2025/2026 bereits zusätzlichen Personalbedarf bei der zuständigen Fachbehörde des Senats angemeldet?

Bitte den geltend gemachten zusätzlichen Personalbedarf in Vollzeitäquivalenten und Umfang der finanziellen Mittel differenziert nach Fachämtern, Abteilungen und Aufgabenbereichen angeben.

 

Zu 3:

Das aktuelle Haushaltsplanverfahren 2025/2026 ist noch nicht abgeschlossen und die Anmeldungen werden aktuell finalisiert, insofern kann hier zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Rückmeldung abgegeben werden.

 

  1. r den Fall, dass keine finanziellen Mittel für zusätzliches Personal im Rahmen der Aufstellung des neuen Doppelhaushalts 2025/2026 bei der zuständigen Fachbehörde geltend gemacht wurden: Warum ist dies nicht erfolgt? Ist dies noch zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen? Wenn ja: Wann?

 

Zu 4:

Es werden im aktuellen Haushaltsplanverfahren 2025/2026 Anmeldungen erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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