Die Bezirksversammlung nennen, wenn sie Projekte fördert! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.10.2022
Letzte Beratung: 20.06.2023 Haushalts- und Vergabeausschuss Ö 6.2
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 14.10.2022 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-3448B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 30.11.2022 wie folgt Stellung genommen:
Aus Sicht des Fachamtes Ressourcensteuerung bestehen keine Bedenken.
Der Hinweis "Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bezirksamtes Altona aufgrund eines Beschlusses der Bezirksversammlung (alternativ bei Stadtteilkulturmitteln: des Ausschusses für Kultur und Bildung der Bezirksversammlung) gefördert." wird in die entsprechenden Zuwendungsbescheide aufgenommen.
Es kann nicht gewährleistet werden, dass dieser formulierte Textbaustein in das zukünftige Fachverfahren Inez-Core aufgenommen werden kann.
Für die Zukunft wird angestrebt bezirksübergreifend in InezCore einheitliche Bescheide zu erstellen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 25.04.2023 ergänzend Stellung genommen:
Der folgende Textbaustein wird künftig in den entsprechenden Zuwendungsbescheiden zu finden sein:
Publizitätspflicht
Bei allen öffentlich wirksamen Darstellungen des oder der Zuwendungsempfangenden (Presseveröffentlichungen, Presseberichte, Homepages, digitale Veröffentlichungen, etc.) ist die Förderung aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg in angemessener Form darzustellen.
Sie sind verpflichtet, alle für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmten Materialien sowie entsprechende Darstellungen in digitalen Medien mit folgendem Hinweis zu versehen:
"Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bezirksamtes Altona aufgrund eines Beschlusses der Bezirksversammlung gefördert."
Dem Hinweis ist das im Zuwendungszeitraum geltende Logo der Bezirksversammlung Altona hinzuzufügen, das auf Anforderung vom Bezirksamt Altona, Fachamt Sozialraummanagement, zur Verfügung gestellt wird.
Aus Sicht des Fachamtes Ressourcensteuerung bestehen keine Bedenken.
Vorgenanntes gilt auch für bezirksamtsinterne Vorgänge, bei denen Mittel des Bezirksamtes Altona aufgrund eines Beschlusses der Bezirksversammlung verwendet werden.
Die Pressestelle wird entsprechend informiert.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Keine Orte erkannt.
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