21-2204

Der Osdorfer Born muss seine letzte "Bank" behalten – HASPA Schließung verhindern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 15.07.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.09.2021
26.08.2021
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 15.07.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-2117B beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 10.08.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Finanzbehörde bedauert im Grundsatz die Schließung der Filiale am Osdorfer Born. Überall in Deutschland schließen Banken und Sparkassen wegen des rückläufigen Kundenverkehrs, der deutlichen Zunahme des digitalen Bankgeschäftes und der hohen Kosten für Filialen und Personal einzelne Filialen. In Hamburg werden im Gegenzug Filialen teils zu Nachbarschafts-Treffs/Filialzentren um- bzw. neugebaut. Die jeweiligen Schließungspläne der Unternehmen sind der Finanzbehörde im Detail nicht bekannt und liegen allein in der Verantwortung des Unternehmens.

Die Hamburger Sparkasse AG (Haspa) hatte bereits vor zwei Jahren angekündigt, das bisher vergleichsweise sehr dichte Filialnetz mit aktuell noch rund 115 Filialen bis 2023 im angemessenen Umfang auf 100 zu reduzieren. Im Gegenzug werden alle Standorte zu modernen Treffpunkten für die Nachbarschaft umgebaut. Mit 100 Nachbarschaftsfilialen hat die Haspa auch in Zukunft das mit Abstand größte Filialnetz in Hamburg. Die umgebauten Filialen sind nach Aussage der Haspa zudem für die nächsten zehn Jahre im Bestand gesichert. Damit sollte die Haspa ihrem eigenen Anspruch der Versorgung breiter Teile der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen gut nachkommen können. Für den Standort am Osdorfer Born hat die Haspa zugesichert, die Bargeldversorgung für die Menschen vor Ort durch einen Geldautomaten aufrechtzuerhalten. 

Die Haspa ist eine von fünf in Deutschland bestehenden freien Sparkassen mit Sitz in Hamburg. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist an der Haspa nicht beteiligt. Die Finanzbehörde hat keinerlei Eingriffsrecht in die Geschäftspläne der Haspa.

Gleichwohl ist die Finanzbörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit laufend im Austausch mit Finanzwirtschaft. Aktuell ist ein Masterplan für die Finanzwirtschaft in Vorbereitung, bei dem auch die Veränderungsprozesse bei den Bankdienstleistungen thematisiert werden. Die Finanzbehörde wird sich in diesem Kontext weiter auch für eine gute Versorgung mit Finanzdienstdienstleistungen in den Quartieren der Stadt einsetzen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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