22-1150.1

Der 8. Mai soll ein offizieller Gedenktag für die Befreier:innen und die Befreiten werden Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 12.06.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 12.18

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 12.06.2025 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-1011.1BE beschlossen.

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 19.06.2025 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Der Senat hat mit der Sechsten Verordnung zum Hamburgischen Feiertagsgesetz vom 8. November 2022 den 8. Mai zum Gedenktag „zur Erinnerung an die Befreiung vom Nationalsozialismus und die Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa“ bestimmt (s. Sechste Verordnung zum Feiertagsgesetz (Verordnung über den Gedenktag 8. Mai) vom 8. November 2022, in: HmbGVBl. Nr. 57, 11.November 2022, S. 581).

Diese doppelte Zweckbestimmung trägt der historischen Ambivalenz des Datums Rechnung. Sie berücksichtigt sowohl die Perspektive der befreiten Opfer des NS-Regimes als auch die militärische Niederlage des nationalsozialistischen Deutschlands und entspricht damit auch geschichts-wissenschaftlichen Empfehlungen zur differenzierten Einordnung des 8. Mai.

Aus fachlicher Sicht besteht daher kein Anlass für eine Änderung der bestehenden Regelung oder die Einbringung einer erneuten Gesetzesinitiative.

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) hat mit Schreiben vom 10.07.2023 wie folgt Stellung genommen:

Die zuständige Behörde misst dem Thema Erinnerungskultur im Blick auf Hamburgs Schulen und die in ihnen lernenden Schülerinnen und Schüler große und wachsende Bedeutung bei. So hat Senatorin Bekeris z. B. im Rahmen ihres Grußworts anlässlich der Verleihung des Bertini-Preises am 27. Januar 2025 die Bedeutung des Themas Erinnerungskultur für Hamburgs Schulen nachdrücklich betont.

Dessen ungeachtet erscheint es entbehrlich, Schulen explizit den 3. Mai verbindlich als Lerntag vorzugeben. Auch ohne eine solche verbindliche Vorgabe können und werden Schulen Feiertage und Gedenktage seien es solche mit spezifischem Hamburg-Bezug wie der 3. Mai oder solche auf nationaler Ebene wie der 27. Januar als Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus zum Anlass für eine unterrichtliche Befassung mit den Themen nehmen, welche jeweils mit den Gedenktagen vermacht sind. Hierbei werden die Schulen durch die zuständige Behörde unterstützt. Exemplarisch sei bezüglich der Ereignisse des 3. Mai 1945 auf einen aus Anlass der 80. Wiederkehr des Kriegsendes in Hamburg und Deutschland produzierten Film mit Zeitzeugenaussagen zu Befreiung und Kriegsende 1945 in Hamburg verwiesen, der Schulen mit begleitendem Arbeitsmaterial für die Sekundarstufen I und II über das digitale Hamburg-Geschichtsbuch zur Verfügung gestellt wird (online unter: Film zu Befreiung und Kriegsende 1945 in Hamburg - Geschichtsbuch Hamburg). Der Film und die Begleitmaterialien sind eingebettet in eine umfangreiche Behandlung des Themas „Befreiung und Kriegsende in Hamburg“, welche sich ebenfalls in dem von der zuständigen Behörde verantworteten digitalen Hamburg-Geschichtsbuch findet (Nachkriegszeit in Hamburg - Geschichtsbuch Hamburg ). Die Möglichkeit, an Schulen „…der lokalen Ereignisse des 3. Mai 1945 (…) unter besonderer Berücksichtigung der Berichte von Zeitzeug:innen“ zu gedenken, besteht insofern bereits.

Schulen sollten dabei aber im Rahmen ihrer pädagogischen Selbstverantwortung frei in der Entscheidung sein (und bleiben), wann sie welchen Feiertag oder Gedenktag zum Anlass einer besonderen Würdigung und unterrichtlichen Behandlung der mit dem Tag/Datum verbundenen Geschehnisse machen. In diesem Sinne entzieht sich auch eine ausdrückliche kalendarische Festlegung des 3. Mai als eines verbindlichen Lerntags zu den 1945 mit diesem Tag in Hamburg verbundenen Ereignissen der Sinnhaftigkeit so war der 3. Mai im laufenden Schuljahr ein Samstag; entsprechend fällt er im Schuljahr 2025/26 auf einen Sonntag.

Nur der Vollständigkeit halber sei darauf verwiesen, dass die Zeit der NS-Herrschaft, der Zweite Weltkrieg und die Nachkriegszeit in den Rahmenplänen des Fachs Geschichte bzw. des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften als Pflichtthemen vorgegeben und damit verbindlich zu behandeln sind.

Im Übrigen hat die Hamburgische Bürgerschaft bereits mit Beschluss vom 01.06.2022 den 8. Mai zum offiziellen Gedenktag erklärt (online unter: Hamburg gedenkt in einer Feierstunde der Befreienden und Befreiten des 8. Mai 1945 - Hamburgische Bürgerschaft ) und in dem diesbezüglichen Antrag (online unter: Microsoft Word - 8241a_01.06.docx ) auch begründet, warum dieser Tag und nicht der 3. Mai zum Gedenktag bestimmt werden sollte. Auch insofern mag offenbleiben, ob Schulen den 3. Mai, den 8. Mai oder einen anderen passenden Tag zum Anlass nehmen, um mit ihren Schülerinnen und Schülern die NS-Diktatur, ihr Ende in Hamburg undDeutschland und die aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihren Folgen individuell und gesellschaftlich zu ziehenden Konsequenzen in den Blick zu nehmen.

Die Senatskanzlei (SK) hat mit Schreiben vom 18.07.2025 wie folgt Stellung genommen:

Der 8. Mai ist als neuer Gedenktag in Hamburg noch nicht Teil der allgemeinen Beflaggung ohne besondere Anordnung nach Ziffer 6.1 der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21. Juni 1982 (Amtl. Anz. S. 1278, AnlageII).

Gemäß Ziffer 6.3 der o. g. Anordnung ist die allgemeine Beflaggung an anderen als den in Nummer 6. 1 genannten Tagen sowie die begrenzte Beflaggung aus besonderen Anlässen möglich. Diese Beflaggung ordnet der Senat an. Ein durch Bürgerschaft und Senat beschlossener offizieller Gedenktag bildet einen besonderen Anlass gem. Ziffer 6. 3 der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21. Juni 1982, der die Anordnung einer (jährlich wiederkehrenden) allgemeinen Beflaggung rechtfertigt.

Der Senat ist diesem Ansinnen bereits seit 2023 gefolgt und hat für den 8. Mai die hamburgweite allgemeine Beflaggung angeordnet. Diese Anordnung soll weiterhin jährlich erfolgen.

Damit ist für den 8. Mai 2026 die allgemeine Beflaggung angeordnet per Senatsbeschluss vorgesehen. Diese sieht eine einheitliche Beflaggung aller Dienstgebäude mit den Flaggen EU, D und HH und keine Flaggen Dritter vor.

Wir weisen darüber hinaus darauf hin, dass es grundsätzlich gem. 6.3 der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel der Freien und Hansestadt Hamburg möglich ist, bei besonderen Anlässen, die nur ein Senatsamt, eine Fachbehörde oder ein Bezirksamt betreffen, die begrenzte Beflaggung (d.h. nur die Beflaggung des eigenen Hauses) durch den Senator, Staatsrat oder Bezirksamtsleiter anzuordnen. Da es sich beim 8. Mai allerdings um einen hamburgweiten Gedenktag aus Anlass eines weltweiten Ereignisses handelt, ist diese Regelung für das BA Altona in diesem Fall nicht einschlägig. Folglich ist es dem BA Altona nicht gestattet, am 8. Mai andere als die einheitlich vorgesehenen Beflaggungen vorzunehmen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.09.2025
Ö 12.18
Lokalisation Beta
Hamburg

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