Der 8. Mai soll ein offizieller Gedenktag für die Befreier:innen und die Befreiten werden Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.04.2022
Letzte Beratung: 04.07.2022 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 7.2
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.04.2022 anliegende Drucksache 21-3052B beschlossen.
Von der Behörde für Kultur und Medien (BKM) wurde mit Schreiben vom 04.05.2022 Folgendes mitgeteilt:
Zu 1:
Die für Erinnerungskultur zuständigen Behörden sehen derzeit keine Grundlage, um ein Gesetzgebungsverfahren zur Umbenennung des „Tags der Befreiung“ einzuleiten.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat mit Schreiben vom 27.05.2022 wie folgt Stellung genommen:
Gelingender Unterricht geht aus einer längeren Unterrichtssequenz hervor, und für den Geschichtsunterricht z. B. in der Sekundarstufe I typisch ist ein diachroner Durchgang durch relevante Epochen von der Ur- und Frühgeschichte bis zur Gegenwart. Das Curriculum und den didaktischen Aufbau des Unterrichts durch einen jährlich wiederkehrenden Lerntag zu unterbrechen und anstelle eines sinnvoll strukturierten Aufbaus der Unterrichtsinhalte den Kalender bestimmen zu lassen, was wann zu lernen ist, erscheint nicht sinnvoll.
Die Ereignisse des 3. bzw. des 8. Mai (1945) sollten hingegen dann thematisiert werden, wenn sie unabhängig von diesen Kalendertagen im Kontext des schulinternen Curriculums ihren unterrichtlichen Platz haben. Dies kann dann z. B. auch zu Schuljahresbeginn der Fall sein oder zu einer anderen Zeit.
An vielen Schulen endet die Unterrichtssequenz zur NS-Zeit je nach Lernprogression etwa zu Beginn der Jahrgangsstufe 10; die deutsche Kriegsniederlage und der Zusammenbruch der deutschen Staatlichkeit wären damit Unterrichtsgegenstände etwa im August oder September eines (Schul-) Jahres.
Die Durchführung eines verbindlichen Lerntags zu diesen Themen jeweils in der zweiten Maiwoche würde eine didaktisch sinnvolle Abfolge der Inhalte im Unterricht unterbrechen. Ähnliches würde für den Unterricht in den jüngeren Jahrgängen gelten, für die im Durchgang durch die historischen Epochen noch nicht die NS-Zeit behandelt wurde. Nachhaltiges Lernen würde durch solche aus dem Zusammenhang gerissenen Aktionen erschwert, wenn nicht unmöglich. Zudem wird grundsätzlich die Gefahr einer rituellen Erstarrung gesehen, wenn sich Unterricht an kalendarischen Ereignissen orientieren soll, welche alljährlich an einem vorgegebenen Tag zu behandeln sind.
Nachvollziehbar ist die Idee bzw. der Vorschlag, die Befassung mit dem Thema Kriegsende 1945 in Hamburg auch mit der Behandlung von Zeitzeugenberichten zu verbinden. Dies sollte allerdings auch ein Vorschlag bleiben, denn die konkrete Behandlung des Themas wiederum wäre der didaktisch-methodischen Gestaltung des Unterrichts durch die einzelne Lehrkraft zu überlassen, die hierüber im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit eigenständig entscheidet. Vorgaben zur jeweiligen Gestaltung einzelner Unterrichtssequenzen erlässt die BSB als zuständige Behörde daher regelhaft nicht.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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