20-4200.2

Denkmaltafeln im Bezirk Altona Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Im Bezirk Altona - Kerngebiet befinden sich an Orten historischen Interesses privat aufgestellte Denkmaltafeln, die einer kleinen Anfrage zufolge auf die Initiative von Bezirksamt und einem Akteur zurückgehen. Die Tafeln unterlagen dabei keiner unabhängigen wissenschaftlichen Prüfung.

 

Die Tafeln stehen an vielen Plätzen, an denen es einen reichlichen Publikumsverkehr gibt, u.a. durch Touristen und Schüler sowie Teilnehmer von Stadtrundgängen, so am

 

  • Erinnerungsstein für den Gählerplatz,
  • Altonaer Fischmarkt,
  • Kaiser-Wilhelm-Denkmal vor dem Altonaer Rathaus,
  • Blücher-Denkmal Altona,
  • Fürst Bismarck-Denkmal, Königstraße,
  • Behn-Brunnen.

 

Die Initiative privater Akteure im Bereich historischer Denkmalpflege und Erläuterung ist grundsätzliche begrüßenswert – Altona ist ein Bezirk, der reich an Geschichte ist. Diese Denkmaltafeln sind Teil des Bildungsauftrags, der auch dem Bezirk obliegt, z.B. im Rahmen von Schulführungen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn ein unabhängiges Gremium die wissenschaftliche Aussage und Vermittelbarkeit der Inhalte auf den privat aufgestellten Tafeln hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen und beurteilen würde.

 

Der Ausschuss für Kultur und Bildung und der Haushalts- und Vergabeausschuss (für Ziffer 3) empfehlen der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

  1. Die Bezirksversammlung lässt den Ausschuss für Kultur und Bildung die aufgestellten Tafeln von Historikern hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Änderungen und Überarbeitungen werden dem Ausschuss übergeben.

 

  1. Eine fachlich qualifizierte Arbeitsgruppe des Ausschusses, die z.B. mit den Institutionen des Bezirks wie Geschichtswerkstätten und Stadtarchiv besetzt sein kann, setzt die Überarbeitungen dann im Stadtteil um.

 

  1. Die Bezirksversammlung stellt für das Projekt Mittel in Höhe von 5.000 Euro konsumtiv zur Verfügung.

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 BezVG aufgefordert, neue Denkmaltafeln oder Gedenktafeln, die im Bezirk Altona aufgestellt werden sollen, dem Ausschuss für Kultur und Bildung vorzulegen.

 

 

Anhänge

ohne