21-4430.1

Denkmalschutz vs. Verkehrswende in Ottensen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 31.08.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.11.2023
20.11.2023
20.11.2023
Ö 13.5
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 31.08.2023 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-4260B beschlossen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 13.10.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Denkmalschutzamt hat zuletzt in einem Vorabstimmungstermin am 14. September 2023 seine Position dargelegt, die die Belange des Denkmalschutzes und die anderen betroffenen Belange fachlich differenziert berücksichtigt. Dies beinhaltet:

 

-          Das Bestandsbord kann zur Verbreiterung des Gehweges auch im Bereich des Denkmalensembles Höhe Ottenser Hauptstraße 40 54 verlegt und in der Höhe angepasst werden.

-          Die Belange mobilitätseingeschränkter Personen sind im Denkmalschutzrecht verankert. Die Ausformulierung entsprechender Querungsmöglichkeiten und Leitstreifen werden im Planungsverlauf mit der städtebaulichen Denkmalpflege abgestimmt.

-          Die Fahrbahnen für Radfahrerinnen und Radfahrer sollen möglichst gebündelt und geradlinig verlaufen.

-          Radfahrbahn und Einfahrten sind - um das Erscheinungsbild der Denkmalensembles zu wahren - in geschnittenem Großsteinpflaster auszuführen.

 

Die Kosten für die Maßnahmen sind vom Straßenbaulastträger zu tragen. Im Übrigen kann die Behörde für Kultur und Medien/Denkmalschutzamt lediglich bei privaten bzw. vom Staat unabhängigen Bauherren die Kosten für denkmalpflegerische Mehraufwände entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget tragen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 17.10.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 2:

Lt. Auskunft des vom Bezirksamt beauftragten Ingenieurbüros würden sich die Kosten von geschnittenem Großpflaster (GP) gegenüber normalem Pflaster ungefähr verdreifachen. Im Detail:

 

Gemäß einem Submissionsergebnis von Anfang 2022 wird für GP aufnehmen, lagern, abfahren, schneiden, flammen, sandstrahlen, transportieren, lagern, aufnehmen und wieder einbauen rd. 180 €/m² netto angesetzt. Für das GP aufnehmen, lagern, wieder aufnehmen und einbauen wird ca. 60 €/m² angesetzt. Auf Grund der aktuellen Marktlage sind ggf. noch Preissteigerungen und Zulagen zu berücksichtigen.

 

r die überplante Gesamtfläche von ca. 1.750 m² würden sich Baukosten von rd. 315.000 EUR netto für das geschnittene GP und ca. 105.000 EUR für das normale GP ergeben. Die Kostendifferenz ergibt sich somit zu ca. 210.000 EUR.

 

Aufgrund der besonderen Örtlichkeit, d. h. in der vergleichsweise begrenzten Fläche sowie der voraussichtlich geringen Beeinträchtigung durch Baumwurzeln (wenig Baumbestand, der das aufwändig geschnittene GP uneben lassen werden kann) und der Art des Verkehrsprojektes und seiner Ziele erklärt sich die BVM ausnahmsweise bereit, diese Mehrkosten zu übernehmen. Damit ist ausdrücklich kein Präjudiz für andere Maßnahmen verbunden, in denen Großpflaster erhalten werden soll, dabei insbesondere nicht für Maßnahmen, deren zentralen Ausrichtung in dem Ausbau des Hamburger Radnetzes liegt.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 13.11.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt wird die Umsetzung des Beschlusses aktiv unterstützen und im Rahmen der Objektplanung für die Ottenser Hauptstraße in enger Abstimmung mit der Behörde für Kultur und Medien und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende eine geeignete Lösung für die problemlose Begeh- und Befahrbarkeit für Fußnger und Radfahrer entwickeln.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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