Den lokalen Einzelhandel stärken! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.03.2021
Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Ö 12.4
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2021 anliegende Drucksache 21-1799 beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 03.05.2021 wie folgt Stellung genommen:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) prüft, sofern ein Grundstücksverkaufsfall vorliegt, generell Vorkaufsrechtsmöglichkeiten zusammen mit Bezirksamt und BSW.
Ferner werden im Rahmen der Möglichkeilten und Kapazitäten generell auch Gespräche über freie Grundstücksankäufe außerhalb des Vorkaufsrechts mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern geführt.
Das Grundstück Grandkuhlenweg 11 liegt im Bereich einer Vorkaufsrechtsverordnung zur Anwendung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 BauGB und befindet sich in privatem Besitz.
Ein aktueller Grundstücksverkaufsfall, zu welchem das Vorkaufsrecht ausgeübt werden könnte, liegt nicht vor. Der Verkauf der Marke „real“ hat nicht zu einem Grundstücksgeschäft geführt.
Sollte ein Grundstücksverkauf stattfinden, würde eine gemeinsame Prüfung von LIG, Bezirksamt und BSW erfolgen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 16.07.2021 wie folgt Stellung genommen:
Das Bezirksamt wird unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens keinen Einzelhandel über den jetzigen Bestand hinaus genehmigen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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