20-5897

Den Gewerbehof Bernstorffstraße 117 erhalten! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.11.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.06.2019
23.05.2019
15.05.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 22.11.2018 anliegende Drucksache 20-5369E beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 06.05.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 2:

Das Bezirksamt hat in 2018 in verschiedenen Gesprächsformaten zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und den Mietern des Gewerbehofes versucht zu vermitteln. Die Gespräche zwischen den Eigentümern und den Mietern laufen weiter. Ein Ergebnis ist dem Bezirksamt Altona bisher nicht bekannt.

 

Zu 3:

Parallel dazu hat das Bezirksamt die rechtlichen Instrumente zur Sicherung der Struktur des Künstler – und Gewerbehofes Bernstorffstraße 117 ausgiebig geprüft.

Derzeit gilt der Durchführungsplan D 441 (rückwärtig Geschäftsgebiet G 2g, G 3g) und Baustufenplan Altona – Altstadt (W 4g, parallel zur Bernstorffstraße). Für den Erlass einer städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 136 ff. BauGB müssten entsprechende städtebauliche Missstände vorliegen, welche hier nach Einschätzung der Verwaltung nicht vorliegen und auch nicht zu begründen sind. Es bleiben die Instrumente der Sozialen Erhaltungsverordnung Altona – Altstadt v. 11.07.2014 und die städtebauliche Erhaltungsverordnung, die am 25.10.2018 von der Bezirksversammlung Altona beschlossen wurde und sich derzeit in der Feststellung befindet.

Beide Instrumente stellen einen Genehmigungsvorbehalt dar. Bei Maßnahmen, die der städtebaulichen Erhaltungsverordnung entgegenstehen, wäre eine Ausübung des Vorkaufsrechts, wenn eine Abwendung nicht möglich ist, möglich.

 

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