21-1224.1

Das neue Holsten-Quartier - Barrierearm ohne E-Scooter Stolperfallen Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.09.2020
Ö 6.11
Sachverhalt

Für das neue Wohngebiet Holsten-Quartier wurde im Verkehrsausschuss am 17. August 2020 das Mobilitätskonzept vorgestellt. Dieses Konzept wurde für PKWs, Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger gedacht und geplant. Bei der Vergabe dieses Konzepts waren E-Scooter noch kein Thema in dieser Stadt. Das ist jetzt anders. Daher muss in diesem Punkt noch nachgearbeitet werden.

 

In einem Quartier, das barrierearm gebaut wird, muss an alles gedacht werden, damit mobilitätseingeschränkte oder sehbehinderte Personen sicher die Fußwege nutzen können. Es ist für diese Personengruppe sehr wichtig, dass sie die Wege ohne Hindernisse begehen können. Das ist mit den E-Scootern aber leider nicht der Fall, da sie überall abgestellt werden. Oft sieht man in der Stadt E-Scooter mitten auf dem Bürgersteig. Daher würden feste Abstellplätze (wie beispielsweise beim StadtRad Hamburg) deutliche Verbesserungen bringen. Gleichzeitig besteht die Chance, dass geregelte Abstellplätze vielleicht die Akzeptanz für die E-Scooter erhöhen.

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, den wie folgt geänderten Beschluss zu fassen:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert:

 

  1. Im Wohngebiet Holsten-Quartier ist zwischen dem Bahndamm, Harkortstraße, Haubachstraße und der Holstenstraße das Abstellen von E-Scootern auf den Bürgersteigen zu verbieten.

 

  1. In den Straßen in und um das Gelände: Planstraße A, Haubachstraße, Holstenstraße und der Harkortstraße sind allgemeine Abstellmöglichkeiten für alle E-Scooter-Anbieter einzurichten und kenntlich zu machen (Ähnlich dem StadtRadkonzept).

 

  1. Es sind eventuell notwendige vertragliche Bedingungen mit Anbietern von E-Scooter Ausleihe zu schaffen, um die vorgenannten Maßnahmen durchführen zu können.

 

 

Anhänge

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