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Das neue Holsten-Quartier - Barrierearm ohne E-Scooter Stolperfallen Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

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21.09.2020
Sachverhalt

Für das neue Wohngebiet Holsten-Quartier wurde im Verkehrsausschuss am 17. August 2020 das Mobilitätskonzept vorgestellt. Dieses Konzept wurde für PKWs, Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger gedacht und geplant. Bei der Vergabe dieses Konzepts waren E-Scooter noch kein Thema in dieser Stadt. Das ist jetzt anders. Daher muss in diesem Punkt noch nachgearbeitet werden.

 

In einem Quartier, das barrierearm gebaut wird, muss an alles gedacht werden, damit mobilitätseingeschränkte oder sehbehinderte Personen sicher die Fußwege nutzen können. Es ist für diese Personengruppe sehr wichtig, dass sie die Wege ohne Hindernisse begehen können. Das ist mit den E-Scootern aber leider nicht der Fall, da sie überall abgestellt werden. Oft sieht man in der Stadt E-Scooter mitten auf dem Bürgersteig. Daher würden feste Abstellplätze (wie beispielsweise beim StadtRad Hamburg) deutliche Verbesserungen bringen. Gleichzeitig besteht die Chance, dass geregelte Abstellplätze vielleicht die Akzeptanz für die E-Scooter erhöhen.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß §27 BezVG aufgefordert:

 

  1. Im Wohngebiet Holsten-Quartier zwischen dem Bahndamm, Harkortstraße, Haubachstraße und der Holstenstraße das Abstellen von E-Scootern auf den Bürgersteigen zu verbieten.

 

  1. In den Straßen in und um das Gelände: Planstraße A, Haubachstraße, Holstenstraße und der Harkortstraße sind allgemeine Abstellmöglichkeiten für alle E-Scooter-Anbieter einzurichten und kenntlich zu machen (Ähnlich dem StadtRadkonzept).

 

 

 

 

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