Bürgerbegehren "Rettet das Wildgehege im Klövensteen!" hier: Zulässigkeit der Änderung der Fragestellung Mitteilungsdrucksache des Amtes
Am 07.03.2022 ist beim Bezirksamt Altona das Bürgerbegehren „Rettet das Wildgehege im Klövensteen!“ angezeigt worden. Das Bürgerbegehren hatte folgende Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass das Wildgehege im Klövensteen mit seiner bisherigen Artenvielfalt und kostenfreien Verfügbarkeit unmittelbarer Tiererfahrungen in der bisherigen Form erhalten bleibt und lediglich notwendige Sanierungsmaßnahmen insbesondere zur artgerechten Haltung der Tiere ergriffen werden?“
Am 09.11.2022 ist dem Bezirksamt Altona ein Vorschlag zur Änderung der Fragestellung übersandt worden. Nach Prüfung und Beratung wurde folgende neue Fragestellung und für das Bezirksamt verbindlich per Bescheid gemäß § 7 Absatz 1 und Absatz 4 des Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes (BezAbstDurchfG) und § 26 Absatz 2 der Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung (BezAbstDurchfVO) als zulässig beschieden.
Die neue zulässige Fragestellung lautet:
„Sind Sie dafür, dass das Wildgehege im Klövensteen mit seiner bisherigen Artenvielfalt und kostenfreien Verfügbarkeit unmittelbarer Tiererfahrungen in der bekannten Form erhalten bleibt und notwendige Sanierungsmaßnahmen insbesondere zur artgerechten Haltung der Tiere ergriffen werden?“
Erläuterungen:
Die Fragestellung aus dem zustande gekommenen Bürgerbegehren bildet die Vorlage der Initiative für den Bürgerentscheid. Die mit Bescheid vom 04. April 2022 festgestellten Voraussetzungen und Hinweise für die Zulässigkeit werden durch die Änderung der Fragestellung nicht berührt und haben weiterhin Bestand. Der Grundcharakter und die Zielsetzung der ursprünglichen Fragestellung werden nicht verändert, so dass die Zulässigkeit der neuen Fragestellung beschieden wurde.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.