21-1477.1

BüBa - Die Kinderbücherei Bahrenfeld muss öffentlich bleiben! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.04.2021
01.03.2021
28.01.2021
Ö 11.36
28.01.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2020 anliegende Drucksache 21-1251 beschlossen.

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat hierzu mit Schreiben vom 26.11.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Wie schon in der Stellungnahme vom 13.03.2020 zu Drs. 21-0621 vom 20.02.2020 erläutert, ist eine Integration der Kinderbücherei in den Neubau aus verschiedenen Gründen keine optimale Lösung. Ein wesentlicher Grund ist die Lage in der Mitte des Schulgeländes und damit die schlechte Erreichbarkeit bzw. die Nichterreichbarkeit außerhalb der Schulöffnungszeiten.

 

Die Entscheidung für die Räume im Erdgeschoss der Seitzhalle ist gerade durch die prominente Lage mit direktem Zugang zur Straße und die Möglichkeit, die Räume auch außerhalb der Schulzeiten offenhalten zu können, getroffen worden. Vergleichbar gut geeignete Räume stehen in anderen Bestandsgebäuden nicht zur Verfügung.

 

Auch wenn es sich um kein schulisches Angebot handelt, waren Schule, BSB und SBH Schulbau Hamburg von Anfang an bemüht, eine Lösung innerhalb der Schule zu finden, um die gute und bewährte Kooperation zwischen Schule und Kinderbücherei dauerhaft zu sichern. Eine Abgeschiedenheit, wie sie der jetzige Standort bietet, wird sich im Schulgebäude an keiner Stelle finden lassen, da in allen Schulgebäuden Aktivitäten der Jugendmusikschule und Ganztagsangebote stattfinden.

 

Von einer Übernahme der Kinderbücherei kann nicht die Rede sein. Es besteht lediglich die Überlegung, die gute Kooperation der beiden Institutionen zu nutzen, um hier auf die Parallelität von Schulbücherei und Kinderbücherei zu verzichten und Konzepte für ein gemeinsames Angebot zu entwickeln.

Wie groß das Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit der Kinderbücherei ist, zeigt sich darin, dass die Schule ihre bisher für Ganztagsangebote genutzten Räume zur Verfügung stellt, um hier angemessene Räumlichkeiten für eine Bücherei zu generieren.

 

Da die Realisierung der Erweiterung der Schule Mendelssohnstraße gerade erst gestartet ist und die Verlagerung auch erst nach Fertigstellung des Neubaus erfolgen soll, ist noch ausreichend zeitliche Kapazität vorhanden, um sowohl die Ausstattung als auch das Nutzungskonzept für die neuen Bibliotheksräume gemeinsam mit Schule und dem Verein zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 22.01.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage von Dr. Kaja Steffens verwiesen, die am 28.12.2020 erfolgt ist (s. Anlage).

 

Zu Ziffer 2 des Beschlusses 21-1251 wird auf die Antwort zu Frage 4 der o.g. Kleinen Anfrage verwiesen. In dem Vor-Ort-Termin am 26.10.2020 sind Vertreter*innen der für Denkmalschutz zuständigen Behörde für Kultur und Medien (BKM) und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) umfassend über die Beschlusslage in Kenntnis gesetzt worden.

 

Zu Ziffer 3 und 4 des Beschlusses 21-1251 wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 sowie 5 der o.g. Kleinen Anfrage verwiesen, in denen ausführlich auf die abgefragten Eigentumsverhältnisse des „Container-Grundstücks“ eingegangen wird.

 

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