Blankenese 34 (1. Änderung); Ottensen 45 (1. Änderung); Ottensen 49 (1. Änderung); Rissen 39 (1. Änderung); hier: Beschluss Verzicht Öffentliche Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 19.12.2018 Planungsausschuss Ö 4.1
Die derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne Blankenese 34, Ottensen 45, Ottensen 49 und Rissen 39 sollen als Textplanänderung jeweils um eine Änderung im § 2 des Verordnungstextes ergänzt werden. Mit dieser Ergänzung sollen Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe in den Kerngebieten des Planbereichs ausgeschlossen werden. Spielhallen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind hier bereits unzulässig.
Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, soll bei der Aufstellung dieser Bebauungspläne das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden, wonach auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann.
Anlage 1: Blankenese 34 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich
Anlage 2: Ottensen 45 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich
Anlage 3: Ottensen 49 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich
Anlage 4: Rissen 39 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich
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