20-5421

Blankenese 34 (1. Änderung); Ottensen 45 (1. Änderung); Ottensen 49 (1. Änderung); Rissen 39 (1. Änderung); hier: Beschluss Verzicht Öffentliche Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.12.2018
Sachverhalt

Die derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne  Blankenese 34, Ottensen 45, Ottensen 49 und Rissen 39 sollen als Textplanänderung jeweils um eine Änderung im § 2 des Verordnungstextes ergänzt werden. Mit dieser Ergänzung sollen Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe in den Kerngebieten des Planbereichs ausgeschlossen werden. Spielhallen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind hier bereits unzulässig.

 

Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, soll bei der Aufstellung dieser  Bebauungspläne das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden, wonach auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann.

 

Anhänge

Anlage 1: Blankenese 34 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich

Anlage 2: Ottensen 45 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich

Anlage 3: Ottensen 49 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich

Anlage 4: Rissen 39 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich