22-0618

Bewohnerfreundliches Parkmanagement im Helenenviertel Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Das Helenenviertel ist ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit Straßen ohne Durchgangsverkehr. In einigen Straßen, wie der Eggerstedtstraße und dem Zeiseweg, war Quer- und Schrägparken bisher üblich und baulich möglich. Im Jahr 2024 wurde diese Praxis untersagt, wodurch rund zwei Drittel der bisher genutzten Parkflächen entfielen.

 

Viele anwohnende Parkplatznutzer wurden darüber nicht rechtzeitig informiert und erfuhren erst durch Strafzettel von der Änderung.

 

Im Zeiseweg sind noch Reste einer alten weißen Markierung für das Querparken sichtbar, jedoch ist neuerdings nur noch Längsparken erlaubt.

 

Die Fahrbahn ist an dieser Stelle 7,30 m breit. Würde vor den geraden Hausnummern Querparken und vor den ungeraden Hausnummern Schrägparken zugelassen, bliebe eine Fahrbahnbreite von 5,60 m erhalten ausreichend für Müll-, Feuerwehr- Rettungsfahrzeuge und den Gegenverkehr.

Die vorgeschobene Verengung im Zeiseweg ragt so weit in die Straße hinein dass auch Kindern bei geregeltem Schrägparken ausreichend Sicht auf den Verkehr bleibt.

 

Die vorgeschriebene Breite der Gehwege bliebe durch das Schrägparken unberührt.

 

Auch in der Eggerstedtstraße wurde das bisher praktizierte Schrägparken zwischen den Hausnummern 40 und 72 untersagt. In diesem Abschnitt handelt es sich um eine reine Anwohnerstraße mit Wendekreis, ohne Durchgangsverkehr.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert:

 

  1. im Zeiseweg vor den ungeraden Hausnummern das Schrägparken anzuordnen, entsprechende Beschilderungen anzubringen und die Parkflächen farblich auf dem Boden zu markieren;

 

  1. in der Eggerstedtstraße die Wiederzulassung des Schrägparkens zwischen den Hausnummern 40 und 72 zu prüfen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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