21-2039

Beschlossene Mittel für die Arbeit der Bezirksversammlungen freigeben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 08.04.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.08.2021
15.06.2021
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 08.04.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-9053 beschlossen.

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 27.05.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Zur Bereitstellung der mit Drs. 22/2418 bewilligten Finanzmittel wurden aus den für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorhandenen zentralen Ansätzen des Einzelplans 9.2 gemäß Petitum I.2. und II.2 der Drucksache zunächst jeweils 250 Tsd. Euro für 2021 in den Einzelplan 3.2 der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke übertragen. Aus diesen Mitteln sind den Bezirksämtern in einem ersten Schritt als Basisbetrag jeweils 21.428 Euro (Petitum I.2.) bzw. 12.000 Euro (Petitum II.2.) übertragen worden. Die weiteren Mittel werden den Bezirksämtern bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 08.04.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-9053 beschlossen.

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 27.05.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Zur Bereitstellung der mit Drs. 22/2418 bewilligten Finanzmittel wurden aus den für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorhandenen zentralen Ansätzen des Einzelplans 9.2 gemäß I.2. und II.2 der Drucksache zunächst jeweils 250 Tsd. Euro für 2021 in den Einzelplan 3.2 der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke übertragen. Aus diesen Mitteln sind den Bezirksämtern in einem ersten Schritt als Basisbetrag jeweils 21.428 Euro (Petitum I.2.) bzw. 12.000 Euro (Petitum II.2.) übertragen worden. Die weiteren Mittel werden den Bezirksämtern bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.

 

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