20-5516

Beendigung der Amtszeit der Bezirksamtsleitung hier: Vorläufiger Ausschreibungsverzicht gemäß § 34 Absatz 2 BezVG Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (Neufassung)

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 31.01.2019 Bezirksversammlung Ö 9.16

Sachverhalt

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von DIE LINKE und FDP, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stelle der Bezirksamtsleitung wird gemäß § 34 Absatz 2 BezVG vorläufig, d.h. zunächst bis zum Vorliegen der Ergebnisse der nächsten Wahl zu den Bezirksversammlungen, nicht ausgeschrieben.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

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