20-5516

Beendigung der Amtszeit der Bezirksamtsleitung hier: Vorläufiger Ausschreibungsverzicht gemäß § 34 Absatz 2 BezVG Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (Neufassung)

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.01.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von DIE LINKE und FDP, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stelle der Bezirksamtsleitung wird gemäß § 34 Absatz 2 BezVG vorläufig, d.h. zunächst bis zum Vorliegen der Ergebnisse der nächsten Wahl zu den Bezirksversammlungen, nicht ausgeschrieben.

 

Anhänge

ohne