Beendigung der Amtszeit der Bezirksamtsleitung hier: Vorläufiger Ausschreibungsverzicht gemäß § 34 Absatz 2 BezVG Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (Neufassung)
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von DIE LINKE und FDP, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stelle der Bezirksamtsleitung wird gemäß § 34 Absatz 2 BezVG vorläufig, d.h. zunächst bis zum Vorliegen der Ergebnisse der nächsten Wahl zu den Bezirksversammlungen, nicht ausgeschrieben.
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