Bebauungsplan Sülldorf 25; Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bittet darum, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet südlich der Sülldorfer Landstraße, nördlich des Bramweg, zwischen Sülldorfer Kirchenweg und Forsteck zu beschließen und mit ihm für seinen Geltungsbereich den bestehenden Baustufenplan und Teilbebauungsplan aufzuheben.
Das Plangebiet ist überwiegend durch eine homogene Wohnnutzung geprägt und weist in vielen Bereichen eine sehr niedrige Baudichte auf. Im östlichen Bereich sind vereinzelt gewerbliche Nutzungen angesiedelt. Mit dem Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Sülldorf 25 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Nachverdichtung mit Wohnnutzung geschaffen werden. In diesem Zuge soll ein Beitrag zur Wohnraumschaffung entsprechend dem Teil II des Wohnungsbauprogramms Altona 2017 „Aktivierung von Entwicklungspotenzialen entlang vielbefahrener Straßen/Magistralen“ geleistet werden.
Der Geltungsbereich befindet sich in einem sog. Modellquartier des laufenden ExWoSt-Modellvorhabens „Strategien und Instrumente zur Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen an Magistralen in der Freien und Hansestadt Hamburg – am Beispielprojekt: Quartiersverdichtung entlang von Hauptverkehrsstraßen im Bezirk Altona“. Für das Gebiet wurde im Rahmen eingehender Potenzialanalysen im Jahr 2017 Entwicklungspotenziale erkannt und erste Entwicklungskonzepte mit dem Ziel der Nachverdichtung im Geltungsbereich und den nördlich anschließenden Bereichen erarbeitet.
Das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg muss in einem Parallelverfahren gegebenenfalls geändert werden.
Das Amt empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Sülldorf 25 zu beschließen.