Bebauungsplan-Entwurf Osdorf 47 / Iserbrook 25 / Lurup 64 (Osdorfer Feldmark) im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB Zustimmung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes
Die Bezirksversammlung hat der Feststellung des Bebauungsplans Osdorf 47/ Iserbrook 25/ Lurup 64 am 25.04.2019 zugestimmt (Drucksache 20-5806.1).
Nach der Zustimmung sind dem Bezirksamt Druckfehler in der Planzeichnung des Bebauungsplan-Entwurfs aufgefallen, die der Bezirksversammlung bei der Zustimmung zur Feststellung vorlag. Diese betreffen die Darstellung von Baugrenzen auf Grundstücken, die als Wohngebiet, als Grünfläche (Freibad) und als Fläche für die Abwasserbeseitigung ausgewiesen sind. In der öffentlichen Auslegung im Herbst letzten Jahres waren diese Baugrenzen noch korrekt lesbar.
Anliegend die korrigierte Planzeichnung, in der die Baugrenzen des Allgemeinen Wohngebiets (WA) im Süden, auf dem Gelände des Freibads sowie auf der Fläche für die Abwasserbeseitigung (Pumpspeichergebäude am Borndiek) wieder sichtbar hervorgehoben wurden, neben einigen rein redaktionellen Änderungen wie Wiedersichtbarmachung von Flurstücksnummern, Flurstücksgrenzen und Beschriftungen.
Der Bebauungsplan-Entwurf Osdorf 47/ Iserbrook 25/ Lurup 64 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB lag vom 05.10. bis einschließlich 05.11.2018 öffentlich aus. Parallel hierzu erfolgte eine Kenntnisnahmeverschickung zur Auslegung an die Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Während des Auslegungszeitraums waren 2 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 3 Stellungnahmen von Seiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen, deren Anregungen in die Abwägung eingingen. Aus dem Arbeitskreis II ergaben sich bezüglich der geplanten Festsetzungen keine Änderungen.
Bereits in der Fassung, die der Bezirksversammlung am 25.04.2019 vorlag, wurden die Verordnung, die Planzeichnung und die Begründung aktualisiert und in der Planzeichnung zur Klarstellung und besseren Lesbarkeit die bisherigen, schwarz gezeichneten „Abgrenzungen unterschiedlicher Festsetzungen“ (Knödellinie) innerhalb der Baugrenzen für die landwirtschaftlichen Betriebe durch blau gezeichnete „Baugrenzen“ ersetzt. Hierbei handelt es sich um keine inhaltlichen Änderungen.
Der Hauptausschuss wird gebeten, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Feststellung des Bebauungsplans Osdorf 47/ Iserbrook 25/ Lurup 64 im ergänzenden Verfahren in der anliegenden korrigierten Version der Planzeichnung wird zugestimmt.
Anlage 1: Planzeichnung-Entwurf, korrigierte Version
Anlage 2: Verordnung-Entwurf
Anlage 3: Begründung-Entwurf
Anlage 4: Arbeitskreis II-Papier vom 07.03.19 mit 6 Anlagen
Anlage 5: Protokoll zum Arbeitskreis II vom 22.03.19 (nicht öffentlich)