Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 74 (Textplan) im ergänzenden Verfahren nach § 214 (4) BauGB Empfehlung zur erneuten Feststellung Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 74 (Textplan) lag vom 22.11.2021 bis einschließlich zum 23.12.2021 öffentlich aus. Der Feststellung wurde auf Empfehlung des Planungsausschusses vom 05.01.2022 durch die Bezirksversammlung am 27.01.2022 zugestimmt. Die Feststellung durch die Bezirksamtsleitung erfolgte am 21.02.2022 nach Genehmigung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 28.01.2022.
Während des Auslegungszeitraums waren keine Stellungnahmen eingegangen; auf die Durchführung des Arbeitskreises II wurde daher verzichtet.
Die Feststellung ist anlässlich des Urteils des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.02.2023 – 2 E 6/21.N zur Nichtöffentlichkeit einer politischen Sitzung während der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Nichtigkeit des insoweit gefassten Beschlusses mit einem „Ewigkeitsfehler“ behaftet. Um diesen Fehler zu beheben, wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung empfohlen, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit „Wiedereinstieg“ in den Verfahrensschritt des Beschlusses zur Feststellung gemäß § 10 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan Bahrenfeld 74 wird im ergänzenden Verfahren rückwirkend zum 02.03.2022 (Tag nach der Bekanntmachung) in Kraft gesetzt.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:
Der erneuten Feststellung des Bebauungsplans Bahrenfeld 74 (Textplan) im ergänzenden Verfahren wird zugestimmt.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Verordnung
Anlage 3: Begründung
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