Bauvoranfrage Bahrenfelder Straße 215/ Barnerstraße 42 Kleine Anfrage von Wolfgang Ziegert (Fraktion DIE LINKE)
Im Bauausschuss ist eine Bauvoranfrage für den Bereich Bahrenfelder Straße 215/ Barnerstraße 42 anhängig, bei der sieben Befreiungstatbestände nach § 31 (2) BauGB von der Bauprüfabteilung als zustimmungsfähig betrachtet werden, obwohl sie gegen die Grundzüge der Planung verstoßen
Es handelt sich bei dem betreffenden Grundstück und dem bisherigen Baubestand um einen das Stadtbild prägenden Bereich Ottensen. Hier soll für den aktuellen Besitzer ein Vorbescheid erteilt werden, aus dem sich Rechtsansprüche für das spätere Bauantragsverfahren ableiten lassen.
In den vergangenen Jahren wurde von den verantwortlichen Stellen des Bezirksamtes versäumt, ein ordentliches Bebauungsplanverfahren einzuleiten, in dem unter Beteiligung der Öffentlichkeit im Austausch mit den Anliegern ein aktualisierter Bebauungsplan hätte aufgestellt werden können.
Nun soll also ohne Beteiligung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung, unter Ignorierung der demokratischen Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit, ein Vorbescheid erteilt werden.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt (Teile des Amtes in Kursiv):
Vormerkung:
Für das Eckgrundstück Barnerstraße 42 / Bahrenfelder Straße 215 hat unter Beteiligung der politischen Gremien ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vier teilnehmenden Architekturbüros stattgefunden. Im Vorwege des Wettbewerbsverfahrens wurde aufgrund der besonderen Lage im Stadtteil Ottensen am 20.03.2018 eine öffentliche Informationsveranstaltung und am 16.04.2018 ein öffentlicher Workshop durchgeführt. Der Jurysitzung vorgeschaltet gab es am 13.09.2018 vor der Jurysitzung für die interessierte Öffentlichkeit und die Nachbarschaft die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und zu kommentieren. Die Jurysitzung fand dann am Tag danach, dem 14.09.2018 unter Beteiligung der Fraktionen der GRÜNEN, SPD, CDU, FDP, DIE LINKE und AfD sowie Vertretern der Öffentlichkeit/Nachbarschaft statt.
Nach der einstimmigen Entscheidung des Preisgerichts wurde der Entwurf der Architekten „Heyden und Hidde Architekten“ ausgewählt. Es ist eine Neubebauung mit Blockrandschließung entsprechend der Höhe der Gründerzeitbebauung in der Barnerstraße und einer Eckausbildung ohne besondere Betonung vorgesehen.
Soweit mit der Kleinen Anfrage um Darstellungen der Stellungnahmen der jeweils an den Vorbescheidsverfahren beteiligten Dienststellen gebeten wird, wird darauf hingewiesen, dass es sich zum Teil um umfangreiche Stellungnahmen handelt, die in der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht abgebildet werden können. Diese Stellungnahmen können im Wege einer Akteneinsicht zur Verfügung gestellt werden.
Deshalb frage ich:
Bitte dokumentieren Sie diese Stellungnahme aufgeschlüsselt zu den beabsichtigten Befreiungen.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wurde von der Bauprüfabteilung zu den beantragten Befreiungen im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens beteiligt und hat am 22.02.2021, 10.02.2022 sowie am 08.04.2022 Stellung genommen.
Entfällt.
Da unter 4.1.5 der beabsichtigten Befreiungen die im geltenden Planrecht beabsichtigte Ausweitung der Straßenverkehrsfläche aufgehoben werden soll, frage ich:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wurde als zuständige Behörde von der Bauprüfabteilung zu der Befreiung von den Festsetzungen des Teilbebauungsplan 40 (Festsetzung Straßenverbreiterungsfläche) im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens beteiligt und hat am 14.10.2020, am 03.11.2020 sowie am 25.11.2021 Stellungnahmen abgegeben. Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wurde von der Bauprüfabteilung im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens beteiligt und hat am 07.10.2020 sowie am 17.12.2021 Stellung genommen.
Der Verkehrsausschuss wurde nicht befasst, da Bauvorhaben im hierfür zuständigen Bauausschuss vorgestellt werden. Der Bauausschuss hat die Möglichkeit, Bauvorhaben in andere Ausschüsse der Bezirksversammlung zu überweisen.
Siehe Antwort zu 4.
Nachbar:innen wurden in diesem Vorbescheidsverfahren nicht beteiligt, da nicht zu erwarten ist, dass durch die in Rede stehenden Befreiungen öffentlich-rechtlich geschützte Nachbar:innenrechte betroffen werden.
6.a. Wann sind Stellungnahmen welchen Inhaltes in welcher Form beim Amt eingegangen?
Es gab keine Stellungnahmen oder Einwendungen von Nachbar:innen in diesem Vorbescheidsverfahren.
6.b. In welcher Form wurden sie in welchem Punkt der beabsichtigten Befreiungen berücksichtigt?
Siehe Antwort zu 6.a.
Die in Erwägung gezogenen Befreiungen verändern die BGr und BGf dieses prägenden Grundstückes in abenteuerlicher Weise.
Baustufenpläne enthalten keine Festsetzungen zur Bruttogeschossfläche (BGF). Die Grundfläche (GRZ I) in diesem als Wohngebiet ausgewiesenen Bereich beträgt im Bestand 0,81 und für die aktuelle Planung 0,87. Zur Kompensation der künftig höheren GRZ I erfolgen Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Maßnahmen zur Entwässerung.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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