Baumfällantrag des Deutschen Elektronen-Synchrotrons (DESY) im Zusammenhang mit bauvorbereitenden Maßnahmen für den Hallenneubau im Zuge der Rückgabe der Reemtsmahallen an die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 01.02.2022 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 8
DESY muss bis zum Dezember 2023 wegen des deklarierten Eigenbedarfs der FHH die Reemtsma-Hallen freigeben. Auf der Basis der aktuellen Ablaufplanung ist der Baubeginn für spätestens September 2022 geplant, um die fristgerechte Übergabe zu erreichen.
Der Hallenneubau umfasst eine Grundfläche von ca. 3.000 qm. Zusätzlich wird für Infrastruktur- bzw. Erschließungsmaßnahmen die Beräumung eines umlaufenden Streifens von ca. zehn Metern Breite erforderlich. Somit sind insgesamt ca. 5.700 qm von der Baumaßnahme betroffen.
Die Entwurfsplanung für die Ersatzhalle befindet sich derzeitig in der Submissionsphase. Damit ist eine Baugenehmigung nicht vor Mai 2022 zu erwarten. Mithin wäre dann eine Freimachung der Fläche unter Fällung der Bäume nur mit „Sondergenehmigung“ möglich. Auf eine Befreiung von der naturschutzrechtlichen Schutzfrist soll verzichtet werden.
Eine Kopplung des Baumfällantrages an die Baugenehmigung würde den Baubeginn im September 2022 verzögern, was eine Einhaltung des Übergabetermins im Dezember 2023 unmöglich macht. Insoweit wird der Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung hiermit zum vorgezogenen Zeitpunkt gestellt. Die Durchführung der Fällarbeiten soll bis zum 28.02.2022 erfolgen.
Insgesamt sind 46 Bäume, die dem Schutz der Hamburgischen Baumschutzsatzung unterliegen, betroffen. Im Antrag wird eine Ersatzbaumermittlung nach dem BUE-Modell (ehemalige Bezeichnung der Behörde für Umwelt und Energie, Stand: 2014) vorgenommen und vorgelegt. Danach sind insgesamt 85 Ersatzbäume nachzuweisen. Flächen für Baumersatzpflanzungen stehen auf dem Gelände von DESY nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund geht DESY von einer im Rahmen des Antrages ermittelten Ersatzzahlung in Höhe von 85.000 Euro aus. Das Amt hält nach erfolgter summarischer Prüfung eine Entscheidung im Sinne des Antrages für vertretbar.
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten.
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