21-3883

Baulücke an der Friedensallee 45 schließen für die Unterbringung mit der Perspektive Wohnen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.03.2023
20.03.2023
Ö 8.3
20.03.2023
15.03.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.01.2023 anliegende Drucksache 21-3741B beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 03.03.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Hierzu hat die Sprinkenhof GmbH orientiert an den Vorgaben und dem sich aus der Mitteilungsdrucksache des Planungsausschusses Altona vom 18.01.2023 ergebenden Sachstand in Abstimmung mit den am Projekt beteiligten Behörden und Stellen - im Einzelnen der Sozialbehörde, dem Bezirksamt Altona (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung), der SAGA Unternehmensgruppe sowie der Fördern & Wohnen - eine Aufteilung des UPW-Neubaus auf zwei Standorte innerhalb des Gewerbehofes geprüft.

Ziel der Prüfung war die Reduzierung der Baumasse des UPW-Neubaus im Innenhof durch die Aufteilung auf zwei Gebäude. Dies soll mit einer weiteren Vergrößerung der Abstände zur Wohnbebauung entlang der Friedensallee einhergehen. Das durch diese veränderte Planung hinzukommende zweite UPW-Gebäude soll auf dem Grundstück Friedensallee 45 errichtet werden; in diesem Zusammenhang würde ein Abbruch des Bestandsgebäudes erforderlich.

Die Prüfung hat laut der Sprinkenhof GmbH ergeben, dass eine Verlagerung der sich im Bestandsgebäude Friedensallee 45 befindenden Lagerflächen der Orendt-Studios (gewerbliche Nutzung) innerhalb des Gewerbehofes möglich ist.

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat diesbezüglich erklärt, dass die Sprinkenhof GmbH den in der Öffentlichkeit vorgebrachten Kritikpunkten durch diese Planung deutlich entgegenkomme; und zwar soweit dies mit der Beibehaltung einer Gewerbenutzung am Standort noch vertretbar erscheine. Eine weitere Reduzierung der Baumasse im Innenhof sei nicht möglich ohne die etablierten Gewerbenutzungen, die auf marktverträglichen Mieten am Standort angewiesen sind, letztlich zu verdrängen. Eine „temporäre Verlagerung preisgünstiger Gewerbeflächen“ sei angesichts der Marktlage nicht realistisch. Eine Verlagerung würde bei den Unternehmen einen zum Teil nicht unerheblichen Aufwand verursachen und gegebenenfalls gewachsene Kundenbeziehungen beeinträchtigen. Insbesondere bei Mietern mit einem Bedarf an größeren zusammenhängenden Flächen sei laut BWI anzunehmen, dass diese dem konkreten Standort (und gegebenenfalls sogar der Stadt Hamburg) dauerhaft verloren gehen würden. Die Stadt Hamburg sei bei konkurrierenden Flächenansprüchen darauf angewiesen, Wohnungsbau zu ermöglichen, ohne Gewerbe zu verdrängen. Daher werde dieses Modellprojekt durch die BWI ausdrücklich unterstützt, solange die Gewerbemieter am Standort gehalten werden können.

Die durch die Sprinkenhof GmbH geprüfte Planungsvariante hat zudem ergeben, dass die durch den Abbruch der derzeitigen eingeschossigen Gewerbebebauung entstehende Baulücke mit einem 6-geschossigen Wohngebäude geschlossen werden könnte. Dadurch würde sich wiederum der geplante Innenhofneubau um voraussichtlich zwei Vollgeschosse reduzieren lassen. Zudem bestünde die Möglichkeit, im Hinblick auf den Innenhofneubau einen zur Friedensallee hin abgetreppten Gebäudeteil entfallen zu lassen und dadurch die Abstände zur dortigen Wohnbebauung weiter zu vergrößern.

Im Ergebnis wird diese neue, nun geprüfte Planungsvariante, die die Miteinbeziehung des Grundstücks Friedensallee 45 in die Planung zur Errichtung der UPW vorsieht, aufgrund ihrer geringen Auswirkungen auf den Gewerbebestand (lediglich Verlagerung am Standort) und der bestehenden perspektivischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Gewerbehofes (in Form einer Aufstockung der straßenbegleitenden Bebauung entlang der Behringstraße sowie eines Ersatzbaus einschließlich Aufstockung an Stelle des bestehenden zweigeschossigen Gewerberiegels im Innenhof) von der Sprinkenhof GmbH sowie diesseits als bestmögliche Kompromisslösung im Hinblick auf die divergierenden Interessen angesehen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten,

 

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