21-2398

Bauliche Erhaltungsmaßnahmen mit dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.11.2021
01.11.2021
18.10.2021
Sachverhalt

Das Fachamt des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Altona – Abschnitt Wegaufsicht und Straßenunterhaltung – beabsichtigt Unterhaltungsmaßnahmen als DSK in einzelnen Straßenzügen durchzuführen.

 

Die DSK ist eine dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise mit einer Einbaudicke von nur bis zu 1,5 cm. Eine DSK ist keine Erneuerung der Asphaltdeckschicht und schließt auch keine Schlaglöcher. Auch wird die Tragfähigkeit dadurch nicht erhöht.

Sie ersetzt auch nicht eine notwendige Deckschicht- und Bindersanierung einer Straße.

 

Der Einsatz einer DSK erfolgt im Rahmen der baulichen Erhaltung bei Schadensbildern wie Rissen, Abplatzungen, Verdrückungen (leichten Verformungen), porösen und ausgemagerten Oberflächen und kann die Griffigkeit, das Drainagevermögen und Substanzmängel in der gesamten Straßenoberfläche als zeitlichen Übergang bis zu einer notwendigen Deckschicht- Bindersanierung für ca. fünf Jahre und darüber hinaus überbrücken.

Sie verschließt somit die offenporigen und rissigen Asphaltoberflächen kostengünstig und kann ein Eindringen von Wasser in tiefere Asphaltschichten verringern und so vor zusätzlichen Frostschäden schützen.

 

Die eingebaute DSK wird nicht gewalzt, sondern kontinuierlich in einer Misch- und Verlegemaschine „kalt“ produziert und direkt, ohne den sonst üblichen Walzvorgang, eingebaut.

Die Luft- und Bodentemperatur darf beim Einbau zehn Grad plus nicht unterschreiten, auch sollte es keine Niederschläge geben, weshalb der Einsatz materialbedingt stark witterungsabhängig ist.

 

Im Vergleich zu Deckschichtsanierungen kann eine Verkehrsfreigabe der DSK nach spätestens einer Stunde wieder erfolgen.

 

Die Kosten nach Ausschreibung beliefen sich auf bis zu 130.000 Euro, welche aus den Unterhaltungsmitteln des Unterhaltungsabschnittes Wegeaufsicht erfolgen.

Die bauliche Erhaltung umfasst ca. 14.300 m².

 

Die Ausschreibung ist bereits erfolgt und ein Zuschlag wurde erteilt.

 

Witterungsbedingt erfolgen die Maßnahmen voraussichtlich erst Anfang 2022.

 

Zu den folgenden neun Bauabschnitten wird den Anwohner*innen eine Anlieger*inneninformation mindestens zwei Wochen vor Baubeginn zugestellt.

 

Folgende Straßen sollen im Zuge der baulichen Erhaltung ausgeführt werden:

 

  1. Biesterfeldstraße von Rupertistraße bis einschließlich Wendehammer
  2. Brandorfweg von Rupertistraße bis einschließlich Wendehammer.
  3. Dosestraße von Trommelstraße bis Hamburger Brücke
  4. Nernstweg zwischen Zeißstraße und Gaußstraße
  5. Zickzackweg zwischen Droysenstraße und Klein Flottbeker Weg
  6. Eckernförderstraße zwischen Augustenburger Straße bis Langenfelder Straße
  7. Jevenstedter Straße zwischen Böverstland und Fahrenort
  8. Stiefmütterchenweg zwischen Blomkamp und Geranienweg
  9. Wilhöden zwischen Kapitain-Dreyer-Weg und August-Bolten Weg.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Verkehrsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Lagepläne der Straßenabschnitte