Bahrenfeld 35 (1. Änderung); Blankenese 6 (1. Änderung); Blankenese 20 (1. Änderung); hier: Beschluss Verzicht Öffentliche Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 19.12.2018 Planungsausschuss Ö 4.2
Die derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne Bahrenfeld 35, Blankenese 6 und Blankenese 20 sollen als Textplanänderung jeweils um eine Änderung im § 2 des Verordnungstextes ergänzt werden. Mit dieser Ergänzung sollen Spielhallen, Wettbüros, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe in den Kerngebieten des Planbereichs ausgeschlossen werden. Im Bebauungsplan Blankenese 20 soll der Ausschluss nur in dem als „(B)“ gekennzeichneten Kerngebiet erfolgen.
Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, soll bei der Aufstellung dieser Bebauungspläne das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden, wonach auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann.
Anlage 1: Bahrenfeld 35 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich
Anlage 2: Blankenese 6 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich
Anlage 3: Blankenese 20 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich
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