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Autodiebstähle in Altona 2025 Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Ö 7.4

Sachverhalt

Autodiebstähle in Altona sind ein wachsendes Problem, das Autobesitzer in der Region beunruhigt. Die Diebe haben es zunehmend auf bestimmte Fahrzeugtypen abgesehen, wobei hochwertige Modelle wie SUVs und Limousinen besonders gefährdet sind.

Die Täter scheinen raffinierte Methoden anzuwenden, darunter Keyless-Go-Diebstähle, bei denen die Funksignale von Autoschlüsseln abgefangen werden, und das Knacken von Fahrzeugsoftware.

Ein besorgniserregender Trend ist der Diebstahl von Fahrzeugen aus Wohngebieten, oft in den späten Abendstunden oder frühen Morgenstunden. Die Diebe nutzen die Dunkelheit und die geringere Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, aus.

Die Polizei rät Autobesitzern, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, wie z. B. den Einbau von Alarmanlagen und GPS-Trackern. Es wird auch empfohlen, keine Wertsachen im Auto zu lassen und das Fahrzeug immer an gut beleuchteten Orten zu parken.

Alle unsere Fragen beziehen sich auf Altona für das Jahr 2025.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Fahrzeuge wurden entwendet?
  2. Wie viele davon konnten wiedergefunden werden?
  3. Wie viele der Diebstähle wurden aufgeklärt?
  4. Wie viele Fahrzeuge wurden mutwillig beschädigt?
  5. Wie viele dieser Fälle wurden aufgeklärt?
  6. Wie viele Fahrzeuge wurden durch Brandstiftung beschädigt oder zerstört?
  7. Wie viele dieser Fälle wurden aufgeklärt?
  8. Wie viele Fahrzeuge wurden aufgebrochen?
  9. Wie viele dieser Fälle wurden aufgeklärt?
  10. Wie viele versuchte Einbrüche wurden registriert?
  11. Wie viele dieser Fälle wurden aufgeklärt?

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Fragen wie folgt:

Die Fallzahlenentwicklung weist im Deliktsbereich der Autodiebstähle sowohl für gesamt Hamburg als auch im Bezirk Altona im Vergleich zum Vorjahr einen rückläufigen Trend auf.

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nach den Richtlinien für die Führung der PKS mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Der Zeitraum für die notwendigen Ermittlungen ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. In der PKS wird ein Fall in dem Monat bzw. Jahr gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt und wird nicht in der PKS ausgewertet.

Fahrzeuge im Sinne der Fragestellungen werden in der PKS unter den Begriffen „Kraftwagen“ oder „Kraftfahrzeug (Kfz)“ erfasst; diese schließen sowohl Personen- als auch Lastkraftwagen und ähnliche Kfz ein.

Im Folgenden werden die in der PKS auswertbaren Daten im Sinne der Fragestellungen dargestellt. Für die Beantwortung darüber hinaus gehender Fragestellungen wäre eine manuelle Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei den jeweils zuständigen Fachkommissariaten im Landeskriminalamt (LKA) erforderlich. Die Auswertung von mehreren tausend Vorgängen ist nicht möglich.

Im Übrigen wird auf die Drs. 23/3019 und die BV Altona Drs. 22-1021 verwiesen.

Dieses vorausgeschickt, antwortet die Polizei wie folgt:

Zu 1 3:

Diebstähle von Kraftwagen werden in der PKS unter der Schlüsselzahl ***1** erfasst. Im Jahr 2025 wurden im Bezirk Altona insgesamt 123 Fälle registriert, 17 Fälle konnten aufgeklärt werden.

Die Aufklärungsquote ist im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr von 9,3 Prozent auf 13,8 Prozent gestiegen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 4 + 5:

Sachbeschädigungen an Kfz werden in der PKS unter der Schlüsselzahl 674100 erfasst. Im Jahr 2025 wurden im Bezirk Altona insgesamt 824 Fälle registriert, 101 Fälle konnten aufgeklärt werden.

Die erfassten Fallzahlen und die Aufklärungsquote bewegen sich damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 6 + 7:

e im Sinne der Fragestellung werden unter der PKS-Schlüsselzahl 64**** (Brandstiftung gemäß § 306 StGB) erfasst. Dass sich die Brandstiftung gegen ein Fahrzeug gerichtet hat, wird nicht gesondert erhoben. Die PKS ist deshalb speziell in Hinblick auf Kfz-Brandstiftungen nicht auskunftsfähig.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 8 11:

Der Diebstahl an/aus Kfz wird in der PKS unter der Schlüsselzahl *50*** erfasst. Bei den aufgeklärten Fällen wird jedoch nicht danach unterschieden, ob es sich um eine vollendete oder versuchte Tat gehandelt hat. Im Jahr 2025 wurden im Bezirk Altona insgesamt 1.371 Fälle registriert, 149 Taten konnten aufgeklärt werden. In 111 Fällen handelte es sich um Versuche.

Die Steigerung der erfassten sowie der aufgeklärten Fälle im Jahr 2025 ist auf eine 88 Taten umfassende Tatserie und deren Aufklärung zurückzuführen.

Abzüglich der 88 Fälle aus der aufgeklärten Tatserie bewegen sich die Fallzahlen mit 1.283 erfassten Fällen für das Jahr 2025 auf dem gleichen Niveau des Vorjahres, wobei die Aufklärungsquote im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden konnte.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.03.2026
Ö 7.4
Anhänge

ohne

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