21-1740

Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe Mitteilungsdrucksache zu den Beschlüssen des Hauptausschusses vom 26.03.2020 und 26.11.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 25.03.2021 Bezirksversammlung Ö 11.9

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 26.03.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-0710.1E beschlossen.

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-0846.1 beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 29.12.2020 zum Beschluss 21-0710.1E wie folgt Stellung genommen:

 

Der Fachbereich VS12 schlägt zur Umsetzung der o.g. Beschlüsse folgendes Verfahren vor:

 

  1. Bekanntmachung

Das Bezirksamt beteiligt direkt alle im Bezirksamt tätigen dauerzugelassenen MarktbeschickerInnen sowie per Verteilung über die MarktmeisterInnen alle tageszugelassenen MarktbeschickerInnen in einem Bekanntmachungszeitraum von einem Monat.

 

  1. Beteiligungsfrist

Die MarktbeschickerInnen können ihre Betriebe sowie ihre nachhaltigen Produktions- und Distributionsverfahren innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich vorstellen. Hierzu setzt das Bezirksamt eine zentrale Annahmestelle ein.

 

  1. Jurysitzung und Preisvergabe

Die Jury entscheidet anhand eines Kriterienkataloges über die Preisvergabe. Der Fachbereich empfiehlt eine medienwirksame Verleihung der Preise.

 

Der Fachbereich schlägt nachfolgende Kriterien vor:

 

-          Erzeugnismethoden

-          Vollständige oder überwiegend ökologische produzierte Selbsterzeugnisse

-          Fair Trade-Produkte

-          grundwasserschonende Anbau- und Produktionsmethoden

-          minimaler Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel

 

-          Zuchtmethoden

-          Naturnahe Tierhaltung (z.B. Boden- / Freilandhaltung)

-          Weidehaltung

-          Nachweis der gängigen Öko-Zertifikate (z.B. BIO, msc etc.)

-          Einhaltung aller nationaler und internationaler Schutzvorschriften

 

-          Verpackung

-          Konsequente Müllvermeidung / Mülltrennung

-          Verwendung biologische abbaubarer Verpackungsmaterialien

-          Nutzung wiederverwendbarer Materialien (z.B. Holzkisten)

 

-          Regionalität

-          Produktion maximal 50km außerhalb der Stadtgrenzen (Ausnahme: Fair Trade-Produkte)

 

-          Fuhrpark

-          Einsatz elektrisch oder teilelektrisch betriebener Fahrzeuge oder Betriebsmittel

-          Verwendung energiesparsamer Kühlmittel-/fahrzeuge

 

-          Finanzierung

-          Die "Auszeichnung der Marktbetriebe" wurde am 19.05.2020 im Haushalts- und Vergabeausschuss beraten. Seitens des Ausschusses wurde das Thema bis Ende des Jahres zurückgestellt.

-          Die erneute Beratung ist im Haushalts- und Vergabeausschuss im November 2020 vorgesehen. Erst dann können die Finanzierungsmöglichkeiten geklärt werden.

 

Für die Auszeichnungsplakette ein Hinweis: Die Piktogramme der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen dürfen nicht umgebaut oder in Einzelteilen verwendet werden. Von daher müsste der finale Plakettenentwurf hierauf noch angepasst werden (Original-Piktogramm Ziel 12 z.B. neben dem Altona-Wappen)

 

Lt. Beschluss des HauptA  am 26.11.2020 werden 7.000 Euro (aus Förderfonds konsumtiv) für die  Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird die zuständige Fachbehörde gem. § 27 BezVG aufgefordert, die Kosten in Höhe von 7.000 Euro für die Folgejahre zu übernehmen.

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung vom 14.12.2020 eine aus jeweils einer Fraktionsvertretung, der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung sowie dem Amt bestehenden Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine Plakette sowie einen Ausschreibungstext entwerfen soll.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 24.02.2021 zum Beschluss 21-0846.1 wie folgt Stellung genommen:

 

Die BUKEA begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bezirks, Marktbetriebe in Altona durch die Ausbringung einer Auszeichnung verbunden mit einem Anforderungsprofil zu Nachhaltigkeit zu bewegen bzw. nachhaltiges Verhalten auszuzeichnen. Das Vorhaben passt sehr gut in das Projekt, das die BUKEA seit 2019 zur Entwicklung eines Standards für nachhaltige Veranstaltungen im öffentlichen Raum in der Stadt betreibt. Ziel ist es, im ersten Schritt mit allen Stakeholdern in der Stadt (insbesondere auch den Bezirken) eine Handreichung mit Checklisten zu entwickeln. Aktuell ist der Auftragnehmer GreenEvents dabei, den Entwurf für die Checklisten weiter zu entwickeln und (unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Bedingungen) in einer Pilotphase mit einzelnen Veranstaltungen die Checkliste umzusetzen und zu testen. Die BUKEA hat in ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2019 eine Verzahnung des geplanten Umweltpreises für Marktbeschicker in Altona mit dem Projekt mit entsprechenden Beratungsleistungen durch den Auftragnehmer vorgeschlagen, jedoch nicht eine Übernahme der Finanzierung (siehe Drs. 21-0083) in Aussicht gestellt. Diese Rollenverteilung ist auch mit allen Partnern im Projekt so vereinbart. Die Finanzierung der Umsetzung einzelner Maßnahmen übernehmen die Veranstalter selbst.

 

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung hat in dem o.g. Beschluss bezüglich der geforderten Kostenübernahme ab 2022 durch die BUKEA den § 27 BezVG zur Begründung herangezogen. Gemäß § 27 Abs. 1 BezVG kann die Bezirksversammlung in allen Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, deren Erledigung aber nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fällt, an die jeweils zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg eine Empfehlung aussprechen. § 27 BezVG ist aber hier nicht einschlägig. Die BUKEA ist mit Blick auf Nachhaltigkeit nicht die „zuständige Behörde“, sondern die „koordinierende Behörde“. Zuständig für die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung in Hamburg sind sowohl alle Fachbehörden als auch die Bezirksämter in ihren jeweils einschlägigen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichen. Somit fällt auch die Entwicklung und Umsetzung einzelner Maßnahmen durch das Bezirksamt zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, wie zum Beispiel der geplante Preis für Marktbetriebe, in die Zuständigkeit der Bezirksämter.

 

Selbstverständlich ist die BUKEA gerne weiter bereit, das Bezirksamt Altona bei der Umsetzung der Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe zu beraten und zu unterstützen.

 

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