Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe der Bezirksversammlung Altona Wie kann die Anzahl Bewerbungen 2023 erhöht werden? Kleine Anfrage von Dr. Bernd Hesselschwerdt und Dr. Kaja Steffens (beide CDU-Fraktion)
Die Bezirksversammlung lobt seit 2021 die Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe auf den Altonaer Wochenmärkten aus. Prämiiert werden, angeregt durch die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen, drei Marktbetriebe, die besonders dazu beitragen, das Leben im Bezirk nachhaltiger zu machen und gesunde Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen. Die Preise sind jeweils dotiert mit einer hochwertigen Plakette und 3.000 € für den ersten, 2.000 € für den zweiten und 1.000€ für den dritten Preisträger. Die Jury besteht aus Vertretern der Fraktionen im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz sowie aus Mitarbeitern des Bezirksamts Altona. Während in 2021 dreizehn Bewerbungen eingereicht wurden, reduzierte sich die Anzahl in 2022 auf drei! Dies vor dem Hintergrund, dass auf den unten aufgeführten Wochenmärkten, selbst unter Berücksichtigung möglicher Doppelzählungen, geschätzt ca. 300 Marktbeschicker vertreten sein sollten. Somit ergibt sich eine Gesamtgröße, die mehr Marktbeschicker ansprechen sollte. Da auch in 2023 die Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe ausgelobt wird, ist es wichtig, die Ursachen dieser geringen Bewerbungen in 2022 zu kennen. Und sodann Wege zu finden, damit in Zukunft sich mehr Marktbeschicker für die Auszeichnung bewerben.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Seitens des Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe u. Umwelt (VS) und eben durch die Marktmeister:innen wurden die zur Verfügung gestellten Flyer in Papierform an Marktbeschicker:innen verteilt.
Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung (BVG) hat die privaten Marktveranstalter:innen in Altona und einzelne Marktbeschicker:innen, die online recherchierbar waren, per E-Mail kontaktiert und auf die Preisverleihung hingewiesen. Eine Rückmeldung der Veranstalter:innen ist aktenkundig nicht hinterlegt. Eine erneute Ansprache per direkter E-Mail kann und sollte auch in 2023 erfolgen
Zu 2:
Auf den städtischen Wochenmärkten erfolgte die Verteilung der in 1. genannten Flyer in 2022 in KW36 an den jeweiligen Markttagen an die auf den Wochenmärkten anwesenden Marktbeschicker:innen.
Rückmeldung BVG siehe Frage 1.
Zu 3:
Auf den privaten (Bio-)Wochenmärkten erfolgte die Verteilung der in 1. genannten Flyer in 2022 in KW36 an die jeweilige Veranstalterin des Marktes zur Weitergabe/Verteilung an die Marktbeschicker:innen des Wochenmarktes.
Rückmeldung BVG siehe Frage 1.
Wenn ja, an welche? Wenn nein, kann dies in Zukunft erfolgen?
Zu 4:
Auf den privaten (Bio-)Wochenmärkten erfolgte die Verteilung der in 1. genannten Flyer in 2022 in KW36 an die jeweilige Veranstalterin des Marktes zur Weitergabe/Verteilung an die Marktbeschicker:innen des Wochenmarktes.
Rückmeldung BVG siehe Frage 1.
Zu 5:
Seitens der privaten Betreiber:innen erfolgte keine Rückmeldung. Diese wurde auch vom Amt nicht ausdrücklich erbeten, da von der zuverlässigen Erledigung auszugehen war.
Rückmeldung BVG siehe Frage 1.
Zu 6:
Nach den Erfahrungen zur Preisverleihung in 2022 ist es aus Sicht der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zur Steigerung der Teilnahmezahlen wünschenswert, sowohl im Rahmen des Onlineauftritts Bezirksversammlung Altona - hamburg.de ein Onlineformular für die Bewerbung zu hinterlegen als auch den gedruckten Flyer mit einem Response-Element zu ergänzen. Die einzelnen Maßnahmen und deren Ausgestaltung sollten mit den Jury-Mitgliedern „Nachhaltige Marktbetriebe“ des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz abgestimmt werden.
Ist so eine Vorgehensweise des Bezirksamtes für 2023 vorgesehen? Wenn nein, unter
welchen Voraussetzungen würde das Bezirksamt diesen Bewerbungsbogen erstellen?
Zu 7:
Siehe Antwort zu Frage 6.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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