Ausnahmegenehmigungen für Hebammen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.08.2021
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.08.2021 anliegende Drucksache 21-2242B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat hierzu mit Schreiben vom 05.10.2021 wie folgt Stellung genommen:
Seit dem 10. September hat der Landesbetrieb Verkehr (LBV) in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Hamburg und dem Hebammen Verband Hamburg sein Verfahren für Ausnahmegenehmigungen um die Antragsart „Halten & Parken für Hebammen/Geburtshelfer:innen" erweitert.
Hebammen und Geburtshelfer:innen werden mit der neuen Ausnahmeregelung nun den Pflegediensten gleichgestellt und können für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), inklusive der Bewohnerparkgebiete, eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die Ausnahmegenehmigung, welche schriftlich vor Ort beim LBV, postalisch und online beantragt werden kann, ist kostenpflichtig und beinhaltet das Parken ohne Gebühr und Frist sowie das Parken in eingeschränkten Halteverbot.
Mit der Erweiterung soll eine bestmögliche Versorgung rund um die Geburt sichergestellt werden.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.