Amphibienschutz am Falkensteiner Ufer Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 06.02.2024 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 14.3
Die Straßen Falkensteiner Ufer und Falkensteiner Weg, gelegen am Elbufer in Blankenese, sind als Fahrradstraßen ausgewiesen und ausschließlich für den motorisierten Anliegerverkehr zugelassen. Jedes Jahr findet hier über einen Zeitraum von 7-10 Tagen eine Krötenwanderung statt. In der Vergangenheit erfolgte die Überführung der Amphibien durch ehrenamtliche Arbeit.
Seit Anfang 2023 wurden Maßnahmen zum Schutz der Amphibien am Falkensteiner Ufer und Falkensteiner Weg durchgeführt, mit dem Ziel, den Amphibien auch in Zukunft eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Dazu wurden vier Amphibientunnel unter der Straße angelegt sowie Amphibienleitwände aus Beton und Stahl über eine Strecke von 410 Metern errichtet.
Die Maßnahmen sind mittlerweile abgeschlossen, nach unserer Information liegt die Schlussabrechnung vor.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung:
Es ist nicht richtig, dass die Krötenwanderung jedes Jahr 7-10 Tage beträgt. Die Hinwanderung der Amphibien zu den Laichgewässern kann 2 -3 Monate betragen. Zudem wandern im Spätsommer die Amphibien alle wieder zurück in ihre Winterquartiere. Auch diese Wanderungen ziehen sich dann über mehrere Monate hin. Da insbesondere die Rückwanderungen bislang ungeschützt verlaufen, sind Amphibienleitsysteme wie am Falkensteiner Ufer unerlässlich zum Schutz der Population.
Zu 1:
Die Schlussrechnung der letzten angefallenen Arbeiten (Schlosserarbeiten zur Absicherung der Anlage) lag Anfang Dezember 2023 vor.
Zu 2:
Nein.
Zu 3:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 465.848,56 € brutto.
Zu 4:
Begründung für die über den Kostenrahmen von 420.100 hinausgehenden Mehrkosten des aus rund 465 m Beton- und Stahlelementen und 4 Tunneln bestehenden Amphibienleitsystems am Falkensteiner Ufer:
Die Mehrkosten sind für folgenden vorab nicht erkennbaren zusätzlichen Aufwand entstanden:
- Höhere Kosten bei Bodenabfuhr und -entsorgung.
- Mehrkosten für Baumschutzmaßnahmen.
- Höherer Aufwand für Anpassungsarbeiten an der südlichen Bestandsmauer.
- Zusätzliches Geländer als Absturzsicherung für Fußgänger:innen und Radfahrende.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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