21-3984

Amphibienschutz am Falkensteiner Ufer Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 02.05.2023 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 10.5

Sachverhalt

Die am Elbufer gelegenen Straßen Falkensteiner Ufer und Falkensteiner Weg in Blankenese im Bezirk Altona sind Fahrradstraßen und nur für den motorisierten Anliegerverkehr zulässig.

Dort findet jährlich eine Krötenwanderung im Zeitraum von 7-10 Tagen statt. Bisher wurden die Amphibien in ehrenamtlicher Arbeit eingesammelt und sicher verbracht.

Seit Anfang 2023 wurden am Falkensteiner Ufer und Falkensteiner Weg Arbeiten für Amphibienschutzsysteme durchgeführt. Ziel ist, dass Amphibien auch zukünftig sicher von und zu ihren Laichgewässern kommen. Hierzu wurden vier Amphibientunnel unter der Straße sowie auf einer Strecke von 410 Metern Amphibienleitwände aus Beton bzw. Stahl errichtet.

Die Maßnahmen sind mittlerweile fast abgeschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Wurde vor Durchführung der Maßnahme eine Verkehrszählung durchgeführt?

 

Zu 1:

Ja. Näheres siehe Drucksache 21-2966 bzw. Tisch-/Verschickungsunterlagen zum Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport am 05.04.22, dort Ziffer 3.1.1 des Erläuterungsberichts.

 

1.1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Zu 1.1:

Siehe hierzu Antwort zu 1.

 

1.2. Wenn nein, welche belastbaren Daten rechtfertigen die Durchführung der Schutzmaßnahmen?

 

Zu 1.2:

Rückgang der Anzahlen der im Wanderungsgebiet auf der Roten Liste befindlichen Amphibienarten. Rückgang der Populationen an Bergmolchen, Grasfrösche, Teichfröschen und dem kleinen Wasserfrosch. Rückgang der wandernden Erdkrötenpopulation von 1002 in 2018 auf 616 in 2021.

 

  1. Aus welchen Mitteln wurden die Maßnahmen finanziert? Bitte schlüsseln Sie auf.

 

Zu 2:

Siehe Drucksache 21-2966 und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 06.09.22, TOP Ö 11., demnach erfolgte die Finanzierung aus Mitteln der BUKEA (200 Tsd. EUR) und aus zu wachsenden Einnahmen für den Naturschutz (220 Tsd. EUR).

 

  1. Wie hoch waren die veranschlagten Kosten für die Maßnahmen?

 

Zu 3:

Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf 420.100 EUR. Die abschließende Kostenfeststellung steht noch aus, die Maßnahme wurde noch nicht schlussgerechnet.
 

3.1. Wurde der Kostenrahmen eingehalten?

 

Zu 3.1:

Siehe hierzu Antwort zu 3.


3.2. Falls nein, wie hoch belaufen sich die tatsächlichen Kosten?

 

Zu 3.2:

Siehe hierzu Antwort zu 3.

 

  1. Wann wurde vor Ort zuletzt eine amtliche Erfassung der Amphibien, zum Beispiel durch das Naturschutzamt, durchgeführt?
    4.1. Wie viele a) Erdkröten, b) Teichmolche, c) Bergmolche wurden dabei gezählt?

 

Antwort zu 4.1:

Im Jahr 2021. Siehe Drucksache 21-2966 bzw. Tisch-/Verschickungsunterlagen zum Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport am 05.04.22, dort Ziffer 1.2 des Erläuterungsberichts.

 

  1. Zur Produktion von 1 m3 Beton werden durch die Notwendigkeit der Verwendung von Zement als Bindestoff ca. 200 kg CO2 ausgestoßen. Wie viele m3 Beton wurden für die Amphibienschutzmaßnahme insgesamt verbaut?

 

Zu 5:

Das Abrechnungsaufmaß zur Schlussrechnung liegt noch nicht vor.

 

  1. Wurde der Einsatz von klimaneutralem Beton geprüft?

 

Zu 6.:

Ja.


6.a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Zu 6.a.:

Bei der Herstellung von sogenanntem klimaneutralem Beton handelt es sich um eine Zementproduktion mit Kompensationsmaßnahmen in Form von Zertifikaten. Dies erhöht die Herstellungskosten.

 

  1. Stahlerzeugung ist prozessbedingt mit einem sehr hohen Energieaufwand und hoher Klimabelastung verbunden. Bei europäischen Stahlherstellern fallen fast 2 Tonnen CO2 pro Tonne Stahl an, in weniger entwickelten Ländern deutlich mehr.

7.1. Wie viele Tonnen Stahl wurden insgesamt verbaut?

 

Zu 7:

Das Abrechnungsaufmaß zur Schlussrechnung liegt noch nicht vor.

 

  1. Welche alternativen kostengünstigen und CO2 freundlichen Baumaterialien wurden geprüft?

 

Zu 8.:

Siehe Drucksache 21-1545.

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den ökologischen Fußabdruck der Maßnahme durch Verwendung von Materialien wie Stahl und Beton und den damit erfolgten CO2-Ausstoß?

 

Zu 9:

Gemäß der geltenden Zuständigkeitsverteilung in der Freien und Hansestadt Hamburg obliegen grundsätzliche Fragestellungen ausschließlich fachbehördlicher Zuständigkeit.

 

  1. Die an die Anwohner kommunizierten Beeinträchtigungen wie Sperrungen und Umleitungen waren auf 2-3 Wochen terminiert. Wie lange waren die Straßenabschnitte tatsächlich beeinträchtigt?

 

Zu 10:

Die Sperrungen erfolgten jeweils nur für 1-2 Tage. In der Summe waren dies deutlich weniger als 3 Wochen an Sperrungen.

Im Zuge der Maßnahme wurden für die Anlieger:innen alle Sperrungen umfassend mitgeteilt. Es wurden ausreichend Umfahrungsmöglichkeiten eingerichtet.

Dem Amt ist keine Beschwerdelage bekannt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Verschickungsunterlagen Falkensteiner Ufer

Drs. 21-1545

Lokalisation Beta

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