Altonas Schwimmbäder sind unverzichtbar Schließzeiten vermeiden! Auskunftsersuchen von Thérèse Fiedler, Karsten Strasser, Wolfgang Ziegert, Blanca Merz, Andrea Benkert, Hasan Burgucuoglu, Cornelia Templin, Niclas Krukenberg (alle Fraktion DIE LINKE)
Im Bezirk Altona werden an fünf Standorten Schwimmbäder von der städtischen Bäderland Hamburg GmbH betrieben. Dazu zählen die Freibäder Osdorfer Born und Marienhöhe und die Hallenbäder Blankenese, Elbgaustraße und Festland. Das bisherige Angebot reicht bei weitem nicht aus, um dem Ziel gerecht zu werden, dass alle Menschen und vor allem Kinder Schwimmen lernen können. Für Familien, die sich keine Urlaubsreisen leisten können, sind Freibäder essentielle Erholungs- und Freizeitangebote – besonders in den Sommerferien.
Aus mehreren Presseberichten und der Webseite von Bäderland geht nun hervor, dass die beiden Freibäder nur zu eingeschränkten Zeiten geöffnet sind. Seit dem 7. Juli bis voraussichtlich zum 31. August 2022 sind die Hallenbäder Blankenese und Elbgaustraße komplett geschlossen. Dies wird mit Personalmangel und Maßnahmen zur Gaseinsparung begründet.
Wir fragen daher die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ggf. unter Einbeziehung der Bäderland Hamburg GmbH:
a) technischen Instandsetzungsarbeiten
b) Personalmangel?
Bitte jeweils die Daten angeben.
a) technischen Instandsetzungsarbeiten
b) Personalmangel?
Bitte jeweils die Daten angeben.
Wenn ja:
Handelt es sich um im Einzelfall ggf. kurzfristig entschiedene Hallenbadschließungen, die bestimmte Tage betreffen oder sind bereits regelhaft bestimmte Schließungszeiträume je Hallenbadstandort langfristig vorfestgelegt?
Werden Hallenbäder auch an Tagen geschlossen, an denen die Freibäder aufgrund der Wetterlage schließen müssen? Ggf.: Warum werden die Hallenbäder an diesen Tagen nicht wieder geöffnet?
Wenn ja: Ab wann und aus welchen Gründen?
Wenn ja: Welche Einflussmöglichkeiten hat die zuständige Fachbehörde bei Schlechterfüllung oder Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen?
Wenn nein: Welche eigenen Ziele hat die Stadt bezogen auf Qualität und zeitlichen Angebotsumfang des Badebetriebs gesetzt?
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Fragen wie folgt:
Trotz des bestehenden Personalmangels bei der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) werden weder schulische noch private Schwimmlernangebote oder das vereinsbasierte Schwimmen bzw. Schwimmen lernen eingeschränkt. U.a. diese Priorisierung und eine dementsprechende Personaleinsatzplanung führen – wie BLH jederzeit vorher zu berücksichtigen bat – zu Angebotsanpassungen für die allgemeine Öffentlichkeit.
Ausgenommen von der nachfolgenden Aufstellung sind die Corona-bedingten behördlichen Schließungsanordnungen der Jahre 2020 bis 2022.
Die vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unter Beteiligung von BLH das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Anzahl der Schließtage in den Bädern Osdorfer Born und Marienhöhe nach Jahren*:
|
2021** |
2020** |
2019 |
2018 |
2017 |
Osdorfer Born |
- |
- |
16 |
11 |
56 |
Marienhöhe |
- |
- |
4 |
7 |
14 |
* Betrachtungszeitraum ist jeweils der 1.06. - 31.08. des Jahres.
** Die Corona-bedingten Schließungen sind nicht Teil dieser Übersicht.
In 2017 kam es im Sommerfreibad Osdorfer Born zu einem längere Zeit andauernden Schaden durch Wasserverlust. Aufgrund der aufwendigen Ursachenforschung und Instandsetzungen konnte das Bad in der Saison 2017 lediglich vom 27.07. - 31.08. geöffnet werden. In den Jahren 2018 und 2019 wurden ungeplante, aber geringfügigere Reparaturmaßnahmen während der Saison notwendig, die zu vorübergehenden Schließtagen führten. Die Schließzeiten sind abgesehen von den aufgezählten technischen Maßnahmen in Osdorf ausschließlich wetterbedingt.
Zu 4 und 5:
Keines der genannten Hallenbäder war in den letzten fünf Jahren unplanmäßig geschlossen. Ausgenommen sind die Corona-bedingten Schließungen in den Jahren 2020 und 2021.
Zu 6:
Die Bäder sind abgesehen von einzelnen Feiertagen ganzjährig in Betrieb, daher gibt es keine Schwankungen.
Zu 7:
Es gibt keine regelhaften Schließzeiträume. Für gewöhnlich betreibt BLH alle Standorte parallel. Sofern Freibäder wetterbedingt geschlossen sind, stehen immer die Hallenbadstandorte zur Verfügung.
Zu 8:
Nein, das ist derzeit nicht vorgesehen.
Zu 9:
BLH unternimmt seit Monaten große Anstrengungen zur Rekrutierung von zusätzlichem Personal und betreibt zu diesem Zweck auf allen zur Verfügung stehenden Kanälen entsprechendes Personalmarketing (klassische Medien, wie z.B. Print, aber auch Online, Social Media, etc.). Dazu kamen Postwurfsendungen, Aushänge an Hochschulen, Präsenz auf Job- und Ausbildungsmessen sowie TV- und Zeitungsbeiträge zu Anforderungen und Berufsbild. Um die Einstiegshürden niedrig zu halten, wurde der Bewerbungsprozess auf ein notwendiges Präsenzvorschwimmen und anschließendes Personalgespräch reduziert (Bewerbertag). Diese Bewerbertage finden wöchentlich an wechselnden Standorten statt, um allen Interessierten kurzfristig, ohne lange Anfahrtswege oder Wartezeiten, die Möglichkeit zur Vorstellung zu geben. Zur Einstellung sind lediglich ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Erste-Hilfe-Nachweis, deutsche Sprachkenntnisse sowie natürlich die schwimmerischen Kompetenzen erforderlich.
Zu 10:
Der Versorgungsauftrag im Sinne der Daseinsvorsorge ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2018 in Verbindung mit dem Gestattungsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und der Hamburger Wasserwerke GmbH vom 21.06.1948, welcher mit Gründung von BLH im Jahr 1995 an diese übertragen wurde.
Zu 11:
Ja, in Bezug auf das Schul- und Vereinsschwimmen.
Gemäß des mit der FHH vereinbarten Zielbildes verpflichtet sich BLH zu Errichtung und wirtschaftlichem Betrieb öffentlicher Bäder und ergänzender Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtungen und stellt damit einen aktiven Beitrag zur Familien- und Sozialpolitik der FHH sicher.
Darüber hinaus nimmt die zuständige Fachbehörde ihre Aufsichtsfunktion wahr, um die Einhaltung der Ziele von BLH sicherzustellen. Die Steuerung erfolgt des Weiteren über den Aufsichtsrat, dieser berät und überwacht die Geschäftsleitung und steuert die strategische Ausrichtung des jeweiligen Unternehmens sowie die wirtschaftliche Verwendung der Ressourcen im Rahmen der Zielvorgaben der FHH.
Zu 12:
Die zuständige Fachbehörde ist sowohl auf Arbeitsebene als auch auf Leitungsebene frühzeitig informiert, dasselbe gilt für den Aufsichtsrat. Im Ergebnis konnte mit maßvollen Anpassungen eine breite Versorgung der Bevölkerung im gesamten Stadtgebiet sichergestellt und die jederzeit angestrebte Betriebsbereitschaft zu Lasten nur eines Standortes aufrechterhalten werden.
Zu 13:
Gemäß des Gewinnabführungsvertrages zwischen BLH und der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH erfolgt kein Zuschuss an BLH, sondern ein Ausgleich des im Geschäftsjahr entstandenen Defizits. Die Wirtschaftsplanung von BLH erfolgt in der Regel jährlich unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Einflussfaktoren.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne