Altonaer Fischmarkt - Wiedereröffnung jetzt! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.06.2021
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 10.06.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-2076E beschlossen.
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat hierzu mit Schreiben vom 15.07.2021 wie folgt Stellung genommen:
Der Veranstalter hat den Betrieb des Fischmarktes am 4. Juli 2021 wieder aufgenommen. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen werden die geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie die Durchführbarkeit der Veranstaltung kontinuierlich geprüft.
Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 09.09.2021 wie folgt Stellung genommen:
Das Verbraucherschutzamt hat einhergehend mit den sinkenden Inzidenz-Zahlen bereits im Mai 2021 damit begonnen, ein neues Konzept zur Wiedereröffnung des Fischmarkts zu erarbeiten. Das Konzept wurde inzwischen unter Beteiligung der Sozialbehörde und dem bezirklichen Gesundheitsamt final abgestimmt. Die Schausteller*innen waren vertreten durch den Verband dabei ständig involviert.
Die Wiedereröffnung wurde auf den 04.07.21 terminiert und alle bisher auf dem Fischmarkt vertretenen Händler*innen erhielten im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens darüber in KW24 Kenntnis.
Der Fischmarkt ist ein Wochenmarkt mit besonderer Ausprägung und einer langen Geschichte, die bis in das frühe 18. Jahrhundert zurückreicht. Er wird grundsätzlich gern von Nachtschwärmer*innen, Tourist*innen aber natürlich auch von einer Vielzahl Menschen besucht, die dort Dinge des täglichen Bedarfs erwerben wollen.
Bekannt ist der Fischmarkt natürlich auch durch die Rappo-Händler*innen („Marktschreier*innen“), die durch ihr Auftreten große Menschenmengen binden, die dann dicht gedrängt um deren Stände stehen und den Ausführungen folgen.
Die Wiedereröffnung erfolgt in enger Abstimmung mit den beteiligten Fachbehörden, um die gesundheitlichen Belange unter Berücksichtigung der aktuellen Infektions- und Inzidenzlage und weiteren Gefährdung sowie der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausreichend zu würdigen und gewährleisten zu können.
Da es sich damit um einen Wochenmarkt handelt, ist § 13 HmbSARSCoV-2-EindämmungsVO maßgeblich.
Damit wurde das Konzept aus dem Herbst 2020 verworfen und ein der aktuellen Lage angepasstes gänzlich neues Konzept entwickelt - dies bedeutet vor allem, dass zunächst auf alle sogenannten Eventanteile verzichtet werden muss. Dazu zählen unter anderem Marktschreier*innen, das überlaute Anpreisen von Waren sowie das Musizieren auf dem Marktgelände. Das Warensortiment am Hamburger Fischmarkt wird sich vorerst an dem eines normalen Wochenmarktes orientieren und der Verzehr von Lebensmitteln wird nur außerhalb der Marktfläche gestattet sein.
Bei der Fläche handelt es sich um ein übersichtliches Areal hinter der Flutschutzmauer. Auf einer Länge von 250 Metern und einer Breite von 30 Metern können vorerst rund 60 Händler*innen in zwei Reihen ihre Waren anbieten. Für Besucher*innen ist eine mittige Durchgangsbreite von 20 Metern vorgesehen, um ausreichend Abstand im Sinne des Infektionsschutzes zu ermöglichen.
Zu Letzterem gehört auch die Sicherstellung infektionsschutzrechtlicher Vorgaben. Dies beinhaltet vor allem nach wie vor das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Marktgelände, die Einhaltung und Überwachung des Abstandsgebots von 1,5 Metern von anwesenden Personen sowie und das regelmäßige Reinigen häufig berührter Oberflächen.
So planen das Verbraucherschutzamt und die Händler*innen den Testbetrieb, um in kleinen, vorsichtigen Schritten zu dem traditionellen Fischmarkt zurückkehren zu können, sofern es das Infektionsgeschehen sowie Besucherverhalten perspektivisch zulassen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.