Altona braucht ein Frauenhaus: Mehr Schutzplätze für von Gewalt betroffene Frauen schaffen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2023
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.09.2023 anliegende Drucksache 21-4370B beschlossen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 20.11.2023 wie folgt Stellung genommen:
Die Istanbulkonvention fordert eine am Bedarf orientierte Versorgung mit Schutzplätzen, ohne dies näher zu definieren. Die den im Antrag der Bezirksversammlung geforderten 200 zusätzlichen Plätzen zugrunde liegenden Vorgaben entstammen nicht der Istanbulkonvention, sondern basieren auf unverbindlichen Empfehlungen einer Task-Force des Europarates. Die Einschätzung, dass in Hamburg 200 weitere Schutzplätze erforderlich sind, wird seitens der zuständigen Behörde nicht geteilt.
Hamburg hat die Anzahl an Schutzplätzen in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Hierzu gehören nicht nur die Plätze im neuen sechsten Hamburger Frauenhaus, sondern auch Plätze in Schutzunterkünften für Geflüchtete, sowie die Plätze in den im Januar 2023 in Betrieb genommenen Schutzwohnungen für von familiärer Gewalt und Zwangsverheiratung betroffene Frauen. Perspektivisch wird der Senat eine weitere Schutzunterkunft für Frauen mit psychischen Erkrankungen in Betrieb nehmen. Gerade im Kontext der Schutzplätze wird ein bezirksübergreifender Ansatz verfolgt. Zum einen ist es aus Schutzgründen in der Regel angezeigt, die betroffene Frau nicht in der Nähe des früheren Wohnortes unterzubringen, zum anderen würde eine bezirkliche Begrenzung die Immobiliensuche unnötig erschweren und könnte zu nicht tragbaren Abweisungen von Schutzsuchenden führen.
Neben der reinen Versorgung mit Schutzplätzen ist es auch erforderlich, den Übergang der von Gewalt betroffenen Frauen in eine eigenständige Zukunft zu unterstützen. Hier fördert der Senat mit dem Projekt Vivienda bereits lange und erfolgreich einen Auszug von Frauen aus dem Frauenhaus in privaten Wohnraum. Weitere Angebote, z.B. zur Vermittlung in Ausbildung und Arbeit unterstützen den gesamtheitlichen Ansatz des hamburgischen Gewaltschutzes.
Im Übrigen siehe Drs. 20/10994 und 21/19677.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.