Altona-Altstadt 29 (1. Änderung); Ottensen 12 (1. Änderung); hier: Beschluss Verzicht Öffentliche Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes
Die derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne Altona-Altstadt 29 und Ottensen 12 sollen als Textplanänderung jeweils um eine Änderung im § 2 des Verordnungstextes ergänzt werden. Mit dieser Ergänzung sollen Spielhallen, Wettbüros, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe in den Mischgebieten des Planbereichs ausgeschlossen werden.
Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, soll bei der Aufstellung dieser Bebauungspläne das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden, wonach auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann.
Anlage 1: Altona-Altstadt 29 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich
Anlage 2: Ottensen 12 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich