20-5425

Altona-Altstadt 29 (1. Änderung); Ottensen 12 (1. Änderung); hier: Beschluss Verzicht Öffentliche Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.12.2018
Sachverhalt

Die derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne Altona-Altstadt 29 und Ottensen 12 sollen als Textplanänderung jeweils um eine Änderung im § 2 des Verordnungstextes ergänzt werden. Mit dieser Ergänzung sollen Spielhallen, Wettbüros, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe in den Mischgebieten des Planbereichs ausgeschlossen werden.

 

Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, soll bei der Aufstellung dieser  Bebauungspläne das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden, wonach auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann.

 

Anhänge

Anlage 1: Altona-Altstadt 29 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich

Anlage 2: Ottensen 12 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich