22-1367

Aktueller Sachstand zum Bauschutt auf dem Holstenareal Kleine Anfrage von Andrea Benkert (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 01.10.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 10.2

Sachverhalt

Die auf dem Holstenareal gelagerten Bauschutthalden wurden zum Schutz vor Staubverwehungen nach Auskunft des Bezirksamts mit einer Zelluloseschicht gesichert. Weiterhin war zu lesen, dass einzelne Halden aufgrund von PAK-Werten abtransportiert werden sollen. Jedoch bestehen weiterhin Fragen zum auf dem Gelände gelagerten Bauschutt.

Deshalb bitte ich das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen:

Vorbemerkung zu Frage 1:

Das Bezirksamt teilte zum Bauschutt auf dem Holstenareal mit, dass die „ursprünglichen Beprobungen“nf Halden mit erhöhten PAK-Werten ergaben, die nicht zum Wiedereinbau/Recycling geeignet seien. Diese Halden sollen abtransportiert werden. Es wurden bisher aber keine Beprobungsergebnisse zur Verfügung gestellt, die PAK-Werte ausweisen.

1 a) Auf welche Beprobungen bezieht sich der Begriff „ursprüngliche Beprobungen“?

Zu 1a)

Der Begriff „ursprüngliche Beprobung“ bezieht sich auf die Beprobungen vom 15.10.2024.

1 b) Wann und mit welchen Ergebnissen bzgl. vorhandener Schadstoffe, insbesondere PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, krebserregend) wurden diese Beprobungen durchgeführt?

Zu 1b)

Bei den Beprobungen vom 15.10.2024 wurden für fünf Halden ein PAK-Wert von über 100 mg/kg festgestellt.

1 c) In welchen Halden wurden PAK-Werte ausgewiesen? Welche Werte wurden jeweils festgestellt?

Halde Nr.

PAK-Wert

21

21,6 mg/kg

52-I

34,9 mg/kg

52-II

104 mg/kg

52-III

17,9 mg/kg und im Eluat 8,323 μg/l

53

58,9 mg/kg

54

211 mg/kg und im Eluat 53,832 μg/l

57-II

21,3 mg/kg

57-III

22,5 mg/kg

61

10,524 μg/l

62-I

139 mg/kg

62-II

63,6 mg/kg

65

528 mg/kg

66-I

171 mg/kg

68-III

20,5 mg/kg

U3-I

30,7 mg/kg

U4-III

4,464 μg/l

U5-I

7,387 μg/l

U5-II

7,482 μg/l

U6-I

9,103 μg/l

U6-II

5,265 μg/l

U9-I

7,305 μg/l

U9-II

4,104 μg/l

U9-III

4,7 μg/l

U10-I

21,3 mg/kg

U10-II

20 mg/kg und im Eluat 11,292 μg/l

Kritische Werte wurden Rot gekennzeichnet.

Die Einheiten mg/kg und μg/l ergeben sich aus den verschiedenen Testmethoden anhand der Ersatzstoffverordnung. Der Schwellenwert von 100 mg/kg wurde mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und dem Institut für Hygiene und Umwelt abgestimmt.

1 d) Wurden alle auf dem Gelände gelagerten Halden auf Schadstoffe untersucht, oder einzelne Halden stichprobenartig? Wurden alle Halden der EBV-Klasse „RC-3“ und >RC-3“ untersucht?

Zu 1d)

Es wurden alle auf dem Gelände gelagerten Halden ab EBV-Klasse „RC-2“ auf Schad-stoffe untersucht.

1 e) Wann werden/wurden die oben genannten fünf Halden abtransportiert und wann ist mit Abschluss dieser Maßnahme zu rechnen?

Zu 1e)

Der Abtransport der fünf Halden erfolgte in der 35. KW.

Vorbemerkung zu Frage 2:

In der vom Bezirksamt zur Verfügung gestellten Haldenanalyse vom 15.10.24 werden keine Halden mit PAK-Werten ausgewiesen. Es werden jedoch 14 Halden mit EBV-Klasse „>RC-3“ ausgewiesen (teilweise versehen mit Ausrufezeichen). Sie liegen also über den Werten der EBV-Klasse RC-3, die noch im Tief- oderStraßenbau verwendet werden darf.

2 a) Werden auch diese Halden abtransportiert?

Zu 2a)

Nein.

2 b) Kann nach Einschätzung des Bezirksamtes Material das über der EBV-Klasse RC-3 liegt r die Neubebauung des Holstenareals verwendet werden? Wenn ja, für welche Baumaßnahmen?

Zu 2b)

Das Bezirksamt hat sich damit noch nicht befasst. Die Einschätzung obliegt der Bauherrin.

2 c) Wie wird mit den Halden verfahren, wenn die Weiterverwendung des Materials nicht glich ist?

Zu 2c)

Wenn die Weiterverwendung des Materials nicht möglich ist, wird dieses fachgerecht zu entsorgen sein.

Vorbemerkung zu Frage 3:

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz teilte mit Schreiben vom 06.08.25 mit (Drs. 22-1259), dass aufgrund fehlender Untersuchungen eine gesundheitliche Bewertung des Bauschutts nicht vorgenommen werden kann. Gleichzeitig fordern Anwohnende des Holstenareals seit mehreren Monaten, dass alle Bauschutthalden auf gesundheitsgefährdende Schadstoffe untersucht werden, um eben diese gesundheitliche Bewertung vornehmen zu können. Auch die Bezirksversammlung hat am 26.06.25 beschlossen, dass alle Halden auf gesundheitsgefährdende Schadstoffe untersucht werden sollen (Drs. 22-0876.1B). Bisher wurde nicht klar, ob bzw. wann eine solche Untersuchung stattgefunden hat.

3 a) Hat seit dem Beschluss der Bezirksversammlung eine Beprobung aller Halden zur Untersuchung auf gesundheitsgefährdende Schadstoffe stattgefunden? Wann und mit welchen Ergebnissen?

Zu 3a)

Nein.

3 b) Wenn eine Beprobung noch nicht stattgefunden hat, wird sie das Bezirksamt anfordern?

Zu 3b)

Nein.

3 c) Hat seit der Beprobung der Halden durch die Eigentümerin am 25.10.24 eine weitere Beprobung aller Halden zur Untersuchung der Schadstoffgehalte stattgefunden? Wann und mit welchen Ergebnissen?

Zu 3c)

Nein.

Vorbemerkung zu Frage 4:

Im öffentlichen Teil der Bauausschussitzung vom 15.05.24 wurde mitgeteilt, dass die Halden mittels Aufbringen einer Zelluloseschicht gesichert wurden. Die Bezirksversammlung Altona hat am 26.06.25 (Drs. 22-0876.1B) beschlossen, dass die Wirksamkeit dieser Maßnahme alle 4 Wochen überprüft werden und ggfs. verstärkt bzw. wiederholt werden soll.

4 a) Wurde überprüft, wie wirksam diese Sicherungsmaßnahme ist? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Zu 4a)

Die Adler Group wird im Zuge des Verfahrens zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände durch WBZ2 darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit zu überprüfen und die Maßnahme ggf. zu wiederholen ist.

4 b) Wenn bisher keine Überprüfung stattgefunden hat, wird das Bezirksamt dies veranlassen?

Zu 4b)

Siehe Antwort zu Frage 4a).

4 c) Die Wirksamkeit der Zelluloseschicht vorausgesetzt, hat das Amt Kenntnis, ob die Zelluloseschicht regelmäßig auf ihre anhaltende Funktionsfähigkeit überprüft wurde und wird? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis haben solche Überprüfungen stattgefunden?

Zu 4c)

Siehe Antwort zu 4a).

4 d) Mussten z.B. Maßnahmen zur Verstärkung der Sicherung und/oder zur Wiederholung der Maßnahme erfolgen bzw. angeordnet werden?

Zu 4d)

Siehe Antwort zu 4a).

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
01.10.2025
Ö 10.2
25.09.2025
Ö 4.10
23.09.2025
Ö 1.2
Anhänge

ohne

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