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36 Grad und es wird noch heißer – Trinkwasserspender im öffentlichen Raum installieren! Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

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23.06.2022
Sachverhalt

Im vergangenen Jahr hat sich die Bezirksversammlung für eine flächendecke Installation von Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum ausgesprochen (vgl. Drs. 21-1785.1). Daraufhin hat das Bezirksamt, nach Konsultationen mit „Hamburg Wasser“ als zuständigem Versorgungsunternehmen, mitgeteilt, dass eine solche flächendeckende Versorgung aufgrund von fehlendem qualifiziertem Personal im Bezirk sowie fehlender Mittelausstattung nicht zu realisieren sei (vgl. 21-2005.1).

 

Nebst den im letzten Jahr vorgetragenen sozialen Aspekten, kommen nunmehr weitere Argumente pro städtische Trinkwasserversorgung im öffentlichen Raum zum Tragen. Derlei Trinkwasserspender sorgen nicht nur für kostenfreie Hydration an heißen Sommertagen, steigern die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und leisten somit einen Beitrag zur Positionierung Hamburgs als „Active City“ – sie machen vor allem die Notwendigkeit zum Erwerb von Einweg-Plastikflaschen obsolet. Mit Blick auf durch den Klimawandel immer heißer werdende Sommer und die dringende Notwendigkeit, wo immer möglich Ressourcen zu schonen, lohnt daher ein erneuter Anlauf für die Installation von Trinkwasserspendern in Altona.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert,

 

  1. den (durchschnittlichen) Mittelbedarf für die Installation sowie den Betrieb von Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum zu ermitteln;

 

  1. zu prüfen, welche städtischen Finanzierungsquellen für die Installation und den Betrieb in Frage kämen. Insbesondere sind dabei für Klimaschutzmaßnahmen sowie für das Programm „Active City“ zugewiesene Haushaltstitel in Betracht zu ziehen;

 

  1. unter Einbindung der Stadtreinigung zu prüfen, durch welche erforderlichen Maßnahmen und mit welchem Aufwand eine mögliche Ausrüstung/ Nachrüstung aller öffentlichen Toilettenanlagen mit von außen erreichbaren Trinkwasserzapfanlagen möglich sind;

 

  1. fünf aufgrund ihrer Lage und Frequenz exemplarisch geeignete Standorte im Bezirk Altona zu identifizieren;

 

  1. der Bezirksversammlung zeitnah zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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