TOP 1.1: Drei Anwohner berichten von nachbarschaftlichen Konflikten mit dem
Eigentümer des Grundstücks Boytinstraße 22 in der Vergangenheit und
befürchten ähnliche Probleme im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau.
Die Verwaltung stellt klar, dass das geplante Vorhaben (Genehmigung aus
06/2026) den städtebaulichen Zielen des Erhaltungsgebietes nach § 173
Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Bebauungsplan Rahlstedt 86 entspricht.
Ergänzung gemäß E-Mail vom 25. August 2026, Katja Rosenbohm: Bei
TOP 1 (Bürger Boytinstraße) ist zu ergänzen, dass eine Eingabe eingereicht
wurde.
TOP 1.2: Die Vorhabenträgerin präsentiert das Neubauvorhaben von drei
Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Altrahlstedter Kamp
1. Die Vorstellung erfolgte auf Antrag des Ausschusses unter TOP 10.1.2 der
Sitzung vom 22.07.2026.
Es lagen keine Überweisungen von Anträgen des Regionalausschusses vor.